Permanente Grenzkontrollen sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen VGH (10 BV 24.700 v. 17.03.25) nicht zulässig und unionsrechtswidrig, die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Außengrenze ist ebenfalls rechtswidrig: Jede*r Schutzsuchende*n muss Zugang zu einem ordnungsgemäßen Asylverfahren haben, das Zurückweisungsverbot ist Teil unveräußerlicher und unverletzlicher Menschenrechte. Nach der geltenden Dublin III-Verordnung muss im Falle eines Asylgesuchs immer zuerst überprüft werden, welcher Mitgliedstaat zuständig ist, es folgt ein klar geregeltes Verfahren. Auch die von der Kleiko geplante Abstimmung mit den Nachbarstaaten auf Zurückweisungen kann dieses Recht nicht aussetzen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt setzte dieses Vorhaben dann am Tag nach seinem Amtsantritt trotzdem um: In einer Anweisung an die Bundespolizei vom 7. Mai 2025 weist er diese an, von nun auch Asylsuchende an den deutschen Binnengrenzen zurückzuweisen – gegen geltendes Europarecht (mehr dazu bei ProAsyl). Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte dies am 02.06.25 in einer Grundsatzentscheidung und gewährte den Antragstellenden den Grenzübertritt und ein Verfahren zur Feststellung des zuständigen Mitgliedsstaats für ein Asylverfahren. Dass dies von Innenminister Dobrindt als „Einzelfallverfahren“ abgetan wurde und die rechtswidrige Praxis fortgeführt werden soll, kann ich nicht nachvollziehen und halte es zudem für gefährlich für unseren Rechtsstaat.
Die Aussetzung der Bundesaufnahmeprogramme und des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten im Koalitionsvertrag bedeutet faktisch das Ende sicherer und legaler Fluchtwege nach Deutschland. Menschen, die u.a. die in Afghanistan stationierten Streitkräfte der Bundeswehr unter Gefahr für Leib und Leben unterstützt haben und die Zusage der Aufnahme in Deutschland für sich und ihre Familien hatten, sollen nun schändlich im Stich gelassen werden. Das ist ein Skandal! Die Aussetzung des Familiennachzugs bedeutet, dass Schutzberechtigte längerfristig von ihren Angehörigen getrennt werden. Erschwerte Integration wird die Folge sein.
Ganz aktuell entschied ebenfalls ein Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren, dass die Bundesregierung einer afghanischen Familie, die bereits die Aufnahmezusage hatte, die zugesagten Visa erteilen muss. Auch hier also eine Schlappe für die Bundesregierung. Bei diesen permanenten und absichtlichen Rechtsverstößen bleibt abzuwarten, was die aktuelle Aussage des Außenministers, rechtlich verbindliche Zusagen würden „selbstverständlich“ eingehalten, letztlich wert ist.
Die Erklärung von Ländern wie Marokko, Algerien oder Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten ignoriert ernsthafte Menschenrechtsverletzungen wie die Kriminalisierung von Homosexualität, Presseverfolgung oder Folter. Dies ist nicht nur eine Gefahr für Schutzsuchende, sondern sendet auch ein falsches Signal an die Menschen in diesen Ländern, deren autoritäre Regime so unterstützt werden. Zudem ist das geplante Vorgehen der Bundesregierung, Länder per Verordnung zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, verfassungsrechtlich fragwürdig, wie schon ein 2021 von der grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten ergab: Eine Liste sicherer Herkunftsländer muss durch den Bundestag beschlossen werden!
Wir werden uns hier weiterhin klar dagegenstellen! Hier finden Sie die Position der grünen Bundestagsfraktion zum Aussetzen des Familiennachzugs und zur Einhaltung der Aufnahmezusagen. Im Bundestag haben wir mit einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, die Praxis der Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Grenzen unverzüglich zu unterlassen und stattdessen Schutzsuchenden ein faires Verfahren zu gewähren und die Solidarität in Europa zu stärken, um eine bessere Verteilung geflüchteter Menschen zu erreichen.
Links
https://vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/10_bv_24.700.pdf
https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2025-06-02_VG-Berlin.pdf
www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/familiennachzug-familien-gehoeren-zusammen/
www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/aufnahmezusagen-fuer-afghaninnen-einhalten/



