Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die Heimfall-Option des Walchenseekraftwerks zu berichten.
Dabei soll insbesondere eingegangen werden auf folgende Fragen:
- Inwieweit hat der Freistaat ein Interesse an der Ziehung des Heimfalls; hat er kei-nes, weshalb nicht?
- Wie hoch ist der Ablösebetrag (einzuschätzen), den der Freistaat bei Ziehung des Heimfalls des Walchenseesystems an den bisherigen Betreiber zahlen müsste?
- Im Bereich des Walchenseesystems sind mehr als 20 Bescheide dokumentiert, die zum Teil eigene Heimfallregelungen enthalten. Welche Bescheide sind das und wie lauten die jeweiligen Heimfallregeln?
- In welchen Fällen würde ein Heimfall unentgeltlich, in welchen gegen Entschädi-gung erfolgen und Kosten in welcher Höhe fallen für die einzelnen Bescheide (betreffende Anlagen/Anlagenteile, Grundstücke, Gebäude) an?
- Inwieweit greift die Regelung aus dem Jahr 1930, dass die derzeitige Betreiberge-sellschaft bei Ziehung des Heimfalls verpflichtet ist, die wasserbautechnischen An-lagen (wie z. B. Wehre, Schleusen, Werkkanäle, Druckrohre, Regulierungsbauten, Hochwasserdammanlagen, alles mit Zubehör), die Wasserkraftmaschinen mit ge-samtem Zubehör sowie die Gebäude für Kraftgewinnung und Kraftverteilung in gu-tem baulichem und vollkommen betriebsfähigem Zustand sowie die zum Betrieb der Wasserkraftanlagen dienenden Grundstücke und dinglichen oder sonstigen Rechte unentgeltlich auf ihre Kosten an den Staat zu übertragen?
- Welche Vor-, und Nachteile sieht die Staatsregierung bzgl. der Ziehung des Heimfalls?
- Welches Betreibermodell zieht sie im Falle des Heimfalls in Erwägung?
- Wie gestaltet sich das weitere Vorgehen bzgl. der Heimfall-Option bis zum Jahr 2030?
Begründung:
Im September 2030 läuft die wasserrechtliche Gestattung des Walchenseekraftwerks aus. Der Freistaat Bayern hat dem derzeitigen Betreiber, fristgerecht bis September
2020 und damit zehn Jahre vor Ablauf der Konzession, die Neuverhandlung der Was-serrechte mitgeteilt. Derzeit wird das Walchenseekraftwerk von Uniper Kraftwerke GmbH betrieben, das zum finnischen Energiekonzern Fortum gehört. Auch eine Inte-ressensgemeinschaft regionaler Energieversorger hat bereits Interesse am Weiterbe-trieb des Kraftwerks angemeldet. Der Freistaat ist in der Sache auch mit den anliegen-den Kommunen im Gespräch.
Der Heimfall, also der Rückfall der des Kraftwerks in den Besitz des Freistaates Bayern, ist eine weitere Option für die Zukunft des Walchenseekraftwerks. Mit dieser Möglichkeit muss sich der Freistaat jetzt aktiv beschäftigen. Ein in Bayern verankerter Betrieb des Kraftwerks wird regionalen Bedürfnissen am besten Rechnung tragen können. Die Op-tion des Heimfalls und die damit verbundenen künftigen Betreibermodelle müssen da-her jetzt beleuchtet werden.
- Den Antrag können Sie hier als pdf laden
- Den Verlauf in den Gremien können Sie hier verfolgen, Antrag 18/18934