Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu veranlassen, dass alle Staatsministerien und die Landesämter künftig jährlich eine Umwelterklärung nach EMAS erstellen lassen, um damit der nötigen Vorbildfunktion nachzukommen.
Begründung:
Das Umweltmanagement EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist Standard für ein betriebliches Umweltmanagement. Grundlage für EMAS ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009. Mit EMAS können Organisationen ihre Umweltleistungen erfassen und entsprechende Beurteilungen vornehmen, Einsparpotenziale erkennen und nutzen.
EMAS eignet sich sehr gut, verschiedenste Organisationen und Unternehmen miteinander zu vergleichen und damit einen Wettbewerb der besseren Ideen für den effizienten Umgang mit Energie und Ressourcen auszulösen. Die Staatsregierung hat zudem einen bayerischen EMAS-Kompass aufgelegt und generelle Anreize für die Teilnahme an EMAS für bayerische Betriebe geschaffen. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass nur ein Staatsministerium eine EMAS-Zertifizierung durchführt. Die Vorbildfunktion ist nur gegeben, wenn die bayerischen Staatsministerien in ihrer Gesamtheit und möglichst viele untergeordneten Behörden mit gutem Beispiel vorangehen und eine EMAS-Zertifizierung durchführen.
EMAS beinhaltet die jährliche Veröffentlichung einer Umwelterklärung und schafft somit Transparenz. Die Förderung und Unterstützung von umweltorientiertem Management ist ein wichtiges Ziel für möglichst viele Unternehmen, Organisationen und alle Behörden in Bayern. EMAS ist dafür das geeignete und bewährte Instrument.