Antrag: Sonnenenergie auf staatlichen Gebäuden umfassend nutzen!

Der Freistaat hat über 10 000 Liegenschaften - nur 248 Gebäude wurden 2012 als PV-geeignet eingestuft. Da ist viel Luft nach oben. Mittlerweile gibt es eine neue Generation an PV-Modulen - es soll daher neu geplant werden.

©Foto: pixabay.com

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der geplanten Überprüfung der rund 10 000 Liegenschaften des Freistaates auf ihre Eignung zur Nutzung solarer Strahlungsenergie die Einstufung, inwieweit Dachflächen geeignet sind, zu überarbeiten. Als Hauptkriterium wird der Klimaschutz zugrunde gelegt. Die Dachflächen werden um Fassaden und Parkplatzflächen erweitert. Neue, technische Entwicklungen werden dabei berücksichtigt.

Insbesondere gilt es folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Als Hauptkriterium für die Priorisierung der Investitionsentscheidungen des Freistaates gilt die Senkung und Vermeidung von klimaschädlichen Treibhausgasen. Die Betrachtung des Eigenverbrauchs ist nicht die Richtschnur für die Auslegung der Größe der Anlage. Ziel ist es, die Flächen umfassend auszunutzen.

  • Neben Dächern sollen auch Fassaden und Parkplätze betrachtet werden.

  • Die Eignungsuntersuchung für Solarnutzung soll sich neben Photovoltaik auch auf Solarthermie beziehen und abwägen, ob hier eine Nutzung geeignet ist.

  • Bei Betrachtung der Statik ist zu berücksichtigen, dass statische Probleme auch durch eine Auswahl von geeigneten Modulen teilweise gelöst werden können (Wahl von Leichtbaumodulen).

  • Moderne, effiziente Module können auch bei Ost-, West- und teilweise sogar bei Nordausrichtung gute Erträge liefern.

  • Beschattungen (z. B. durch Bäume) reduzieren bei modernen Modulen die Energieerzeugung nur noch eingeschränkt. Diese Flächen sind heute ebenfalls gut nutzbar.

  • Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht von vornherein auszuschließen. Bei Gesprächen mit Denkmalschutzbehörden können Lösungen gefunden werden (z. B. Module in roter Farbe).

Begründung:

Die Staatsregierung hat im Kampf gegen die Klimaüberhitzung eine Vorbildfunktion.

Der Ministerrat hat am 06.11.2012 beschlossen, alle staatlichen Liegenschaften auf ihre Eignung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu überprüfen. Dieser Beschluss wurde jedoch nicht vollzogen. Lediglich 1 747 Gebäude wurden untersucht. Hiervon wurden wiederum nur 248 als geeignet eingestuft. Nur ein Bruchteil wurde bis heute mit PV-Anlagen bestückt.

Die vor fast zehn Jahren angekündigte Untersuchung ist deshalb beschleunigt nachzuholen. Eine neue, angepasste Untersuchung ist angebracht, weil nach den neuen technischen Standards die frühere Einstufung als „geeignete Dachflächen“ überholt ist. Weitaus mehr Flächen sind durch moderne Techniken nutzbar.

Nach aktuellen Zahlen beträgt die Gesamtzahl der Gebäude im Freistaat 10 866 Liegenschaften. Von diesen fallen 2901 Gebäude (26,7 Prozent) unter Denkmalschutz (Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig, Drs. 18/10208).

Als Hauptkriterium für die Priorisierung der Investitionsentscheidungen des Freistaates gilt die Senkung und Vermeidung von klimaschädlichen Treibhausgasen. Eine Beschränkung der Größe der Anlage durch die Ausrichtung auf den Eigenverbrauch der Liegenschaft muss daher aufgehoben werden.

Neben Dächern eignen sich auch Fassaden sehr gut für eine Solarnutzung. Ebenso sind Parkflächen gut geeignet. Diese Flächen sollen zusätzlich untersucht werden.

Mittlerweile gibt es erprobte neue Module, die sehr leicht sind und statisch auch für Dächer geeignet sind, die in der Vergangenheit ausgeschlossen wurden.

Die modernen Module sind sehr effizient. Auch bei vermeintlich ungünstiger Ausrichtung können sie hohe Erträge liefern. Diese Flächen sind deshalb nicht von vorneherein auszuschließen.

Teilweise sind Dach-, Fassaden- oder Parkplatzflächen beschattet. Durch Bypass-Dioden in den modernen Modulen liefern nur die tatsächlich beschatteten Teile des Moduls keinen Strom. Die besonnten Teile sehr wohl. Dadurch können auch bei Beschattung, soweit es kein Vollschatten ist, gute Erträge erzielt werden.

Fast ein Drittel der staatlichen Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz. Aber auch bei diesen Gebäuden gibt es Flächen, die kaum einsehbar sind. Andere Flächen können z. B. durch die Wahl anderer Module mit dem Denkmalschutz vereinbart werden. Gute Beispiele sind z. B. das Labenwolf-Gymnasium in Nürnberg oder die Feuerwache der Stadt. Zusammen mit den Denkmalbehörden können Lösungen gefunden werden. Auch hier gilt: Der Staat hat eine Vorbildfunktion und kann beim Thema Denkmal und Solar neue Wege beschreiten.

Im Rahmen der Untersuchung ist auch zu betrachten, ob eine Solarthermie-Anlage sinnvoll ist.

Ziel ist es, nach der vollständigen Erhebung mit den geeigneten Dachflächen ein Sofortprogramm aufzustellen, um jedes Jahr mindestens 15 bis 20 Prozent der möglichen Anlagen zu installieren bzw. entsprechende Ausschreibungen (Contracting) vorzunehmen. Bis zu Jahr 2026 sollen dann alle geeigneten Flächen bestückt sein.

Dies ist ein wichtiger Baustein für die Erreichung einer klimaneutralen Verwaltung, wie es im Klimaschutzgesetz der Staatsregierung formuliert ist.

In Verbindung stehende Atrikel:

Im Dialog

©Foto: Manuel Schuller
©Foto: Manuel Schuller

Wirtschaft

Im ständigem Austausch mit den Unternehmer*innen in Bayern erfahre ich welche Fragen, Anregungen und Wünsche an die Politik gestellt werden und wie wir sie unterstützen können.

mehr dazu
©Foto: Andreas Gebert

Vor Ort

Wichtig ist mir mit vielen Menschen ins Gespräch zu kommen, mit ihnen zu diskutieren und von ihnen Anregungen für meine parlamentarische Arbeit im Landtag mitzunehmen.

mehr dazu
Martin Stümpfig in Freuchtwangen
© Foto: Wolf Kehrstephan

Region

Ich bin in Feuchtwangen, im Landkreis Ansbach aufgewachsen – hier bin ich verwurzelt, hier achte ich darauf, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Landtag vertreten sind .

mehr dazu

Das könnte Sie auch interessieren