Die bestehende wasserrechtliche Genehmigung erlaubt eine jährliche maximale Entnahme von bis zu einer Million Kubikmeter Wasser bis zum Jahr 2028.
Gleichzeitig fällt der Ellenbach seit Beginn der Probeentnahmen im Jahr 2019 immer wieder trocken. Um den Wasserabfluss aufrechtzuerhalten, muss zeitweise sogar zusätzlich Grundwasser in das Gewässer eingepumpt werden.
Für die zukünftige Entnahmegenehmigung kommt den vegetationskundlichen Monitorings besondere Bedeutung zu, da sie als wesentliche Grundlage für die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Genehmigungsfähigkeit der Wasserentnahme dienen. Auch angesichts wiederholt trockengefallener Bachabschnitte und zunehmender Hinweise auf Veränderungen in den angrenzenden Wald- und Feuchtflächen erscheint eine transparente Bewertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse sowie ihrer Konsequenzen für die anstehende Entscheidung über die Zukunft der Wasserrechte ab dem Jahr 2028 angebracht.
Der Fall Ellenbach steht für uns GRÜNE im bayerischen Landtag zudem stellvertretend für einen grundsätzlichen Zielkonflikt, der infolge der Klimakrise künftig häufiger auftreten dürfte. Längere Trockenperioden, häufigere Hitzewellen und veränderte Niederschlagsmuster erhöhen den Druck auf Grundwasserressourcen und verschärfen die Konkurrenz zwischen Trinkwasserversorgung und den ökologischen Anforderungen von Gewässern und grundwasserabhängigen Lebensräumen. Auch weil staatliche Behörden und kommunale Entscheidungsträger dadurch immer häufiger vor komplexe Abwägungsentscheidungen gestellt werden, sollte die Staatsregierung Strategien, Instrumente und Vorsorgekonzepte Bayern für künftige Nutzungskonflikte bereithalten, die das Vorgehen im Einzelfall erleichtern könnten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob landesweit einheitliche Kriterien und ein Krisen- beziehungsweise Notfallplan für Situationen zunehmender Wasserknappheit entwickelt werden sollten, um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und eine nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen langfristig zu gewährleisten.
Anmerkung: Ein Bürger aus meinem Landkreis Ansbach kämpft seit Jahren für die Verbesserung am Ellenbach, unterstützt wird er von der Kreisgruppe des Bund Naturschutz.
Dies hat uns bewogen nachfolgenden Berichtsantrag zu formulieren:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu berichten,
─ welche Ergebnisse die vegetationskundlichen Monitorings und sonstigen natur-schutzfachlichen Untersuchungen im Bereich des Naturschutzgebiets und Flora-Fauna-Habitat-Gebiets (FFH) Ellenbach seit Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Grundwasserförderung durch den Zweckverband Reckenberg-Gruppe bisher erbracht haben,
─ welche Schlussfolgerungen die Staatsregierung aus den bisherigen Ergebnissen der Monitorings, den wiederholt aufgetretenen Trockenfallereignissen des Ellen-bachs sowie den zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise für die im Jahr 2028 anstehende Neuvergabe beziehungsweise Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis der Reckenberg-Gruppe zieht,
─ welche Maßnahmen, Strategien und Notfallpläne die Staatsregierung in künftig häu-figer zu erwartenden Fällen konkurrierender Nutzungsansprüche an Grundwasser-ressourcen als geeignet und umsetzbar erachtet, um die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung mit dem Schutz von Gewässern und grundwasserabhängigen Ökosystemen in Einklang zu bringen.
Status des Antrags (06.10.2026):
eingereicht, Termin für Behandlung im Umweltausschuss steht aus.




