05.12.2018

Antrag: Klimaschutz vor Ort - Energieagenturen in allen Landkreisen

Entscheidend für den Erfolg für die Energiewende ist die aktive Einbeziehung der Menschen vor Ort. Dies gelingt durch ein flächendeckendes Netz von Energieagenturen.
Ein erfolgreiches Beispiel: Energieagentur im Landkreis Ebersberg; ©Foto:WGruber

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Förderrichtlinien des Förderprogramms zur „Gründung und Betrieb von Energieagenturen in Bayern“ nach ihrem Auslaufen zum Jahresende neu aufzusetzen.

Die Förderrichtlinie soll nach den folgenden Maßgaben reformiert werden:

  • Zielsetzung der Richtlinie soll der Aus- und Aufbau einer flächendeckenden Struktur von regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen in allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sein.
  • Bei der Förderung soll das durch EU-Recht vorgegebene Fördermaximum ausgeschöpft werden.
  • Beim Aufbau dieser Agenturen soll ausdrücklich auf bestehenden Strukturen aufgebaut werden dürfen.
  • Die im Koalitionsvertrag angekündigte Landesagentur für Energie und Klimaschutz bietet nach ihrer Gründung ausreichend Unterstützung für den Aus- und Aufbau von regionalen Energieagenturen an.

Begründung:

Im Koalitionsvertrag zwischen CSU und FREIEN WÄHLERN wird die aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen als „entscheidende Erfolgsfaktoren für die Energiewende in Deutschland“ bezeichnet. Die geplante Gründung einer Landesagentur ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Energiewende. Diese kann allerdings nicht die breite und aktive Einbeziehung der Menschen vor Ort leisten. Dies gelingt nur durch ein flächendeckendes Netz von Energieagenturen.

Weil die bestehende Förderrichtlinie kaum zu Neugründungen geführt, sollen die darin enthaltenen Hemmnisse abgebaut werden und die Gründung von Energieagenturen offensiv beworben werden.

→ Den Antrag finden Sie hier als PDF

→ Über den Verlauf des Antrags 18/20 können Sie sich hier informieren



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