Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Gebäudebegrünung in der Landesbauordnung zu verankern. Dafür wird Artikel 7, Absatz 1 der Bayerischen Bauordung "Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke" um folgenden Satz ergänzt: "Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist."
Begründung:
Als Teil einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Stadtentwicklung sind begrünte Gebäude aus der modernen Stadtplanung nicht mehr wegzudenken. Städte stehen vor der Herausforderung, neben den CO2-senkenden Klimaschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. Schon heute wirkt sich der Klimawandel, mit steigender Tendenz negativ auf die Städte aus. Dürre- und Hitzeperioden werden häufiger ebenso wie Starkregenereignisse und Überschwemmungen. Hinzu kommt, dass die Luftqualität in den Städten oft sehr viel schlechter ist als in ländlichen Regionen. Auch der hohe Lärmpegel ist in den Städten häufig ein Problem. Der stetige Zuzug in die Städte sorgt zudem für mehr Flächenversiegelung. Durch Nachverdichtung und der dadurch beschränkten Möglichkeit weitere Grünflächen auszuweisen, werden sich die Effekte jedoch noch verschärfen. Begrünte Dächer und Fassaden können diese komplexen Probleme zwar nicht gänzlich lösen, aber einen wichtigen Beitrag zu ihrer Entschärfung leisten. Gebäudebegrünungen wirken dabei wie natürliche Klimaanlagen und Luftverbesserer und wirken sich dadurch positiv auf das Stadtklima aus. Durch Gründächer entsteht die Möglichkeit, ohne zusätzliche Grundstückskosten weitere Nutzflächen - beispielsweise zum Gärtnern, für Freizeit und Erholung - zu schaffen. Begrünte Häuser bieten darüber hinaus Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere und können bei Starkregenereignissen den Wasserabfluss verzögern. Begrünungsmaßnahmen tragen damit maßgeblich zum Klimaschutz bei, erhöhen die Artenvielfalt, steigern die Arbeitsplatz- und Lebensqualität sowie das Wohlbefinden der Einwohner*innen und werten die Wohnqualität bestehender Quartiere langfristig auf.
Den genauen Verlauf den Antrags können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/11611