Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Anhebung des Ausbaupfads für Solaranlagen nach § 4 Nr. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf mindestens 5.000 Megawatt (MW) einzusetzen und für eine angemessene Vergütung für alle Anlagenklassen unter 750 Kilowatt (kW) einzutreten, um diesen Ausbaupfad auch tatsächlich zu erreichen. Sonderkürzungen sollen nur in begründeten Fällen und unter Beibehaltung einer angemessenen Planungssicherheit vorgenommen wer- den.
Der absolute Förderdeckel von 52 Gigawatt (GW) wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Die Stromgewinnung aus Sonnenkraft ist eine der Hauptsäulen der Energiewende. Ihr Ausbau ist unerlässlich im Kampf gegen die Erdüberhitzung. Gleichwohl wurde die Photovoltaik (PV) in der Vergangenheit durch mehrere Reformen des EEG auf Bundesebene ausgebremst. Seit 2014 wurde selbst der von der Bundesregierung sehr niedrig angesetzte Ausbaukorridor von 2.500 MW im Jahr nicht mehr erreicht. In jüngster Zeit ist ein zarter Aufschwung zu beobachten, der durch die geplante Sonderkürzung jetzt wieder in Gefahr ist.
Nach Berechnungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) gibt es momentan keine Überförderung bei großen PV-Anlagen ab einer Leistung von 40 kW. Vor diesem Hintergrund ist eine Sonderkürzung nicht zu rechtfertigen.
Ganz im Gegenteil muss der PV-Ausbau zum Erreichen der Klimaschutzziele deutlich verstärkt werden. Durch eine Verdoppelung des Ausbaukorridors soll ein angemessener Zubau verstetigt werden. In der Folge kann auf Sonderausschreibungen, die eher für Unruhe im Markt sorgen, verzichtet werden.
Der absolute Förderdeckel von 52 GW steht beim derzeitigen Marktdesign im Widerspruch zu einer Energiewende, die 100 Prozent erneuerbare Energien zum Ziel hat.
→ Den Antrag finden Sie hier als PDF
→ Über den Verlauf des Antrags 18/19 können Sie sich hier informieren