Antrag (Drucksache 17/9808): Bericht im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz bis spätestens März 2016 über die folgenden zwei außergewöhnlichen Vorkommnisse im Atomkraftwerk Gundremmingen schriftlich und mündlich zu berichten:
- Meldepflichtiges Ereignis im KKW Gundremmingen (KRB II), Block C; "Lösen eines Brennstabbündels vom Brennelementkopf" - EILT-Mel- dung - 5. November 2015,
- Meldepflichtiges Ereignis im KKW Gundremmin- gen (KRB II), Block C; ME 01/2015 "Anregung einer RESA in Folge eines Druckabfalls im Steuer- luftsystem" - 25. März 2015. Später wurde bekannt, dass eine geplante Maßnahme in Block B erhebliche Auswirkungen auf den Block C hatte.
In dem Bericht ist insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:
Zum Vorkommnis am 5. November 2015:
- Was war die Ursache für das Auseinanderfallen und den Absturz des Brennelements?
- Waren technisches Versagen an der Krananlage, am Brennelement oder menschliches Versagen die Ursache?
- Welche Folgen hätte auftreten können, wenn sich das Brennelement nicht gerade bereits über der geplanten Ladeposition befunden hätte?
- Sind die Beschädigung der Brennstäbe und der Austritt von radioaktivem Material aus den Brenn- stäben in das Lagerbecken auszuschließen?
- Welche Maßnahmen sind vorgesehen, falls Einzelteile eines auseinanderfallenden und abstürzenden Brennelements auf dem Lagergestell des Abklingbeckens zu liegen kommen?
- Von welchem Hersteller stammt das betroffene Brennelement?
- Hat dieser Hersteller auch Brennelemente geliefert, die in den vergangenen Jahren beim Reaktorbetrieb in Gundremmingen Schäden aufgewiesen haben?
- Handelt es sich bei dem abgestürzten Brennelement um ein bereits vorher im Reaktorbetrieb beschädigtes Brennelement?
- Welche Maßnahmen hat der Betreiber in der Zwischenzeit durchgeführt, um ein solches Ereignis in Zukunft auszuschließen?
- Welche Konsequenzen zieht die Bayerische Atomaufsicht aus dem Unfall hinsichtlich des Weiterbetriebs der Krananlage?
- Welche Konsequenzen zieht die Bayerische Atomaufsicht aus dem Unfall hinsichtlich des Einsatzes von Brennelementen dieses Herstellers?
- Welche Konsequenzen zieht die Bayerische Atomaufsicht aus dem Unfall in Bezug auf andere bayerische Atomkraftwerke und deren Abklingbecken?
- Ist es ausgeschlossen, dass ein ähnlicher Unfall beim Brennelementwechsel im Reaktordruckbe- hälter vorkommt?
- Wenn nein, welche Konsequenzen hätte dies für das Atomkraftwerk und seinen Betrieb?
- Mit welchen Maßnahmen will die Bayerische Atomaufsicht verhindern, dass ein ähnlicher Unfall in einem Reaktordruckbehälter stattfindet?
Zum Vorkommnis vom 25. März 2015:
- Was war die Ursache für die Reaktorschnellabschaltung im Block C?
- Ist die Aussage richtig, dass eine fehlerhafte Bedienung während der Revision von Block B zu einer Reaktorschnellabschaltung in Block C führte?
- Wenn ja, ist dies ein Verstoß gegen das Betriebshandbuch und/oder gegen das Prinzip der räumlichen Trennung der beiden Reaktorblöcke?
- Welche Maßnahmen hat der Betreiber seitdem ergriffen, damit in Zukunft geplante oder fehlerhaft durchgeführte Revisionsarbeiten an einem abge- schalteten Block des Atomkraftwerks Gundremmingen keine Auswirkungen auf den anderen Block des Atomkraftwerks haben?  
- Welche Maßnahmen hat die Bayerische Atomaufsicht angeordnet, um in Zukunft sicherzustellen, dass es keine negativen Auswirkungen von einem Reaktorblock auf den anderen gibt?
- Wird insbesondere die räumliche Trennung aller Einrichtungen dieser beiden Blöcke zügig umgesetzt?
Hier den kompletten Antrag lesen.
Der Antrag auf einen Bericht wurde im Umweltausschuss am 04.02.2016 angenommen.
Den genauen Verlauf können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/9808



