07.02.2018

Antrag: Aktiver Klimaschutz - Moorrenaturierung mit Photovoltaik

Durch den gezielten PV-Ausbau auf landwirtschaftlich genutzten Niedermoorböden kann die ursprüngliche Funktion dieser Böden wiederhergestellt werden und dauerhaft Treibhausgase gespeichert werden.
©Foto: Andreas Engl, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG, Mitglied "Solarfeld Oberndorf (84155)"

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, das Potenzial von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für den Klima-, Umwelt- und Bodenschutz voll auszunutzen. Die Errichtung solcher Anlagen soll in diesem Sinne auf bisher landwirtschaftlich genutzten Niedermoorböden ermöglicht werden, die im Zuge der Installation und des langjährigen Betriebs der Anlagen renaturiert werden.

Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich auf Bundesebene für folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einzusetzen:

In § 37 Abs. 1 Nr. 3 EEG wird folgender Buchst. j eingefügt:

„j) deren Flurstücke zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans landwirtschaftlich genutzt worden sind und als Moorbodenfläche ausgewiesen sind, insofern mit der Errichtung einer Solaranlage eine Wiederverässung des Moorbodens einhergeht und die nicht unter eine der in Buchst. a bis g genannten Flächen fällt.“

In § 37c Abs. 1 EEG wird der neue Buchst. j entsprechend aufgelistet.

Die bayerische Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen wird entsprechend angepasst. Die Ausnahme von Flächen, die als Natura 2000-Gebiete festgesetzt sind oder Teil eines gesetzlich geschützten Biotops sind, bleibt unberührt.

Begründung:

Sauberer Strom aus Sonnenenergie ist ein wesentlicher Pfeiler der Energiewende. Photovoltaik (PV)-Anlagen können das Klima aber nicht nur dadurch schützen, indem sie gefährlichen oder dreckigen Strom aus Atom- und Kohlekraftwerken überflüssig machen. Auf geeigneten Flächen können solche Anlagen auch einen nennenswerten Schutz des Bodens beitragen. Durch den gezielten PV-Ausbau auf landwirtschaftlich genutzten Niedermoorböden, kann die ursprüngliche Funktion dieser Böden wiederhergestellt werden: das dauerhafte Speichern von Treib- hausgasen, die den Klimawandel verursachen.

Beispielgebend ist die geplante Errichtung einer PV- Anlage in der Gemeinde Kühbach im Landkreis Aichach-Friedberg. Die Verträglichkeit von Photovoltaik mit der Funktion von Moorböden wurde dort durch das Landesamt für Umwelt gutachterlich bestätigt.

Die bisherigen Bemühungen, solche Flächen zu renaturieren, scheiterten oftmals an den finanziellen Einbußen, die den landwirtschaftlichen Betrieben durch eine Aufgabe dieser Nutzflächen drohen würden. Der Betrieb von PV-Anlagen kann diese Ausfälle kompensieren.

Den Antrag lesen Sie hier

Den Verlauf des Antrags 17/20612 können Sie hier verfolgen 

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