Die wirtschaftlich angespannte Situation unseres kommunalen Krankenhausunternehmens ANregiomed AÖR ist seit Jahren allgegenwärtig. Das Defizit aus dem laufenden Betrieb der drei Krankenhäuser in Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg steigt von Jahr zu Jahr und wird für 2025 auf über 32 Mio. € berechnet.
Die Krankenhausplanung bleibt Ländersache – dafür hat sich die Söder-Regierung massiv eingesetzt. Aber jetzt muss die Staatsregierung ihre Zuständigkeit endlich nutzen und Entscheidungen für eine Krankenhausplanung in Bayern treffen. Doch bisher fokussiert sich die Staatsregierung nur auf Finanzen statt auf Strukturen. 20 Mio. Euro jährlich für kleine Kliniken sind unzureichend – das Defizit beträgt allein bei unseren drei Krankenhäusern 30 Mio. Euro.
Meine Kritik an der Krankenhausplanung:
- Bayern braucht noch dieses Jahr klare Entscheidungen und Planzahlen, ähnlich wie Baden-Württemberg.
- Fehlende Regulierung führt zu Standortschließungen.
- Ohne Eingreifen der Staatsregierung droht ein schleichendes Kliniksterben.
Rettungsdienst & Grundversorgung:
- Drei Standorte im Landkreis Ansbach sind notwendig für die Notfallversorgung.
- Das Krankenhaus Ansbach kann die zusätzlichen Notfälle aus Dinkelsbühl und Rothenburg nicht aufnehmen.
- Eine stabile Grund- und Notfallversorgung auf dem Land muss gesichert bleiben.
Ich fordere eine sinnvolle Strukturplanung, die Über- und Unterversorgung in Bayern ausgleicht. Die Entscheidung über Klinikschließungen darf nicht voreilig getroffen werden.
Am 19. Februar 2025 sollten die kommunalen Verwaltungsräte per Beschluss das ab 2027 angestrebte medizinische Angebot von ANregiomed AÖR festlegen. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen im Verwaltungsrat wurde die Entscheidung vertagt – eine Entscheidung, die meine volle Zustimmung und Unterstützung hat. Ich bin überzeugt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt, bevor der Freistaat seine Krankenhausplanung vorgestellt hat und bevor der mögliche Leistungsumfang von sektorenübergreifenden Versorgern durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert ist, nicht zielführend ist, eine endgültige Strukturentscheidung zu treffen.
Das Defizit wächst aber nicht nur in unseren Krankenhäusern – 80 % der Kliniken in Deutschland sind in der gleichen Situation. Mehrere freie Träger, auch in unserer Region, wie Diakoneo in Neuendettelsau, haben ihre Kliniken bereits geschlossen oder bekannt gegeben, dass sie den Betrieb ihrer Häuser demnächst einstellen und damit nicht mehr an der Versorgung teilnehmen. Damit werden die Wege länger, die Angebote weniger – für das Rettungswesen und alle Bürger*innen.
Die Gründe für die wirtschaftliche Situation der Kliniken in Deutschland und Bayern sind vielfältig. Dies hat auch der Bundesgesetzgeber erkannt und über die letzten drei Jahre Hilfen in Höhe von rund 10 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Doch die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung passen nicht mehr zur Realität. Deshalb hat die Bundesregierung eine umfassende Reform der Gesundheitsversorgung begonnen. Ein wichtiger Baustein war der Beschluss des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) Ende November 2024. Dieses Gesetz soll die stationären Versorgungsstrukturen grundlegend modernisieren – ein längst überfälliger Schritt. Kern der Reform: Weniger wirtschaftlicher Druck durch die Einführung von Vorhaltepauschalen, die künftig 60 % der Leistungen zugrunde legen.
Die Errungenschaften der modernen Medizin zwingen dazu, die Strukturen der Gesundheitsversorgung anzupassen. Immer mehr chirurgische Eingriffe werden heute ambulant durchgeführt, wodurch stationäre Aufnahmen seltener und die Verweildauern kürzer werden. Weitere Trends sind offensichtlich: Dank sicherer Autos gibt es weniger Verletzungen, die im Krankenhaus stationär behandelt werden müssen. Gleichzeitig werden wir immer älter – das bedeutet mehr pflegebedürftige Menschen, die regelmäßig für kurze Untersuchungen in Krankenhäuser eingewiesen werden müssen.
Deshalb ist es unerlässlich, sich kritisch mit den Strukturen in den Regionen auseinanderzusetzen. In unserer Region tun dies die Mitglieder des Verwaltungsrats als Vertreter der beiden Träger – Stadt und Landkreis Ansbach – in zahlreichen Sitzungen. Sie sind ehrenamtliche Kreisrätinnen und Stadträtinnen. Doch dies hat Grenzen: Die Festlegung, welche Versorgungsstrukturen (Abteilungen, Fachrichtungen, Notaufnahmen, Intensivbetten) notwendig sind, muss der Freistaat Bayern über seine Krankenhausplanung vorgeben und seiner Finanzierungsverpflichtung vollumfänglich nachkommen – insbesondere für Gebäude und Ausstattung.
Auch welche Krankenhäuser welche Versorgungsstrukturen mit welchen Qualitätsmerkmalen vorhalten müssen, muss der Freistaat für ganz Bayern in einem Krankenhausplan festlegen. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg haben dies bereits getan.
Es ist festzuhalten, dass der Freistaat Bayern die Kommunen, Stadt und Landkreis Ansbach bei der Finanzierung der Sanierung und Modernisierung der Gebäude in den letzten Jahren weitgehend allein gelassen hat – und weiterhin lässt. Statt 100 % zu finanzieren, liegt die Förderung des Freistaats nur bei rund 55 % der Gesamtkosten. Den Rest müssen die Kommunen aus eigenen Mitteln stemmen.