Anhörung Klimaschutzgesetz am 25.9.2020

Die Expertenmeinung ist eindeutig: Ohne konkrete Zielvorgaben zur Senkung des CO2-Ausstoßes in den einzelnen Sektoren und ohne ein regelmäßiges Monitoring der Zahlen, ist dieses Klimaschutzgesetz ein zahnloser Tiger.

Im Bild zu sehen Martin Gailhufe vom Bund Naturschutz bei der Anhörung zum bayerischen Klimaschutzgesetz am 25.09.20

Der Ausschuss hatte 10 Experten zur Anhörung geladen. 8 der 10 Experten kritisierten den Entwurf umfassend: Ohne konkrete Zielvorgaben zur Senkung des CO2-Ausstoßes in den einzelnen Sektoren und ohne ein regelmäßiges Monitoring der Zahlen, ist dieses Klimaschutzgesetz ein zahnloser Tiger. Wir brauchen deshalb zwingend Konkretisierungen und müssen vor allem auch die Städte und Gemeinden als Umsetzer der Klimaschutzmaßnahmen besser mit einbinden. Zudem muss der Klimarat als unabhängige Beratungs- und Überwachungsinstanz gestärkt und mit einem klar definierten Aufgabengebiet ausgestattet werden. Nur mit vollem Einsatz für den Klimaschutz und mit konsequentem Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugung kann Bayern seinen Beitrag im Kampf gegen die Erdüberhitzung wirksam leisten. 

Der vorliegende Gesetzentwurf muss also zwingend nachgebessert werden!

Die Aussagen im Detail:

Die Verbindlichkeit im Gesetz ist nicht gegeben

Es fehlen klare Ziele und Vorgaben in den einzelnen Bereichen. Es fehlt ein Monitoring – hier waren sich 9 der 10 Experten einig. Das Gesetz ist zahnlos – es setzt auf Freiwilligkeit. Die Reduktionsziele werden so nicht erreicht. Bei Nicht-Erreichung sind aber wiederrum keine Nachbesserungen vorgesehen.

Die Zielsetzung ist nicht konkret – Ziele von Paris werden nicht erreicht

Es braucht dringend absolute Minderungsziele. Für 2030 gibt es kein klares Ziel. Der Budgetansatz fehlt, der frühe Maßnahmen anreizen würde. Der bayerische Ansatz ist zu unambitioniert und verfehlt auch die Ziele von Paris. Bei der notwendigen und anstehenden Erhöhung der EU Ziele bis 2030 auf voraussichtlich 55% (nur dann Einhaltung Paris wahrscheinlich), wird Deutschland nachziehen müssen. Das werden nach dem EU Verteilmechanismus für Deutschland dann ein Ziel von 70% Einsparung bis 2030. Dann muss auch Bayern deutlich nachschärfen, da es sich auf die bundesdeutschen Ziele bezieht. Dieses Nachschärfen sollte bereits jetzt festgeschrieben werden. Das fehlt. 70% Minderung bis 2030 ist möglich für Deutschland, so die RESCUE Studie des Umweltbundesamtes.

Kommunen

Bisher ist nur eine Empfehlung enthalten an die Kommunen – keinerlei Pflichten. Diese müsste die Staatsregierung bezahlen, wenn es im Gesetz steht. Davor schreckt die Staatsregierung zurück. Dieser reine Appellcharakter wurde von den Experten kritisiert. Die Kommunen müssen mitgenommen werden – das Land hat hier weit höhere Kompetenzen als der Bund. Das Gesetz bleibt auch hier weit hinter seinen Möglichkeiten zurück.

Wärme, Landesplanung, Bayrische Bauordnung

In all diesen Bereichen hätte die Staatsregierung die Regelungskompetenz, so die Experten. Wärme ist die größte Baustelle im Klimaschutz. Wärmeplanungen könnten vorgeschrieben werden. Hier werden keinerlei Vorgaben gemacht. Die Landesplanung ist in der Hand der Länder. Für die Erneuerbaren Energien braucht es Flächen. Das sollte das Klimagesetz regeln. Die 10H-Regelung in der Bayr. Bauordnung verhindert den Ausbau der Windkraft. Viele Baustellen – auf keiner wird etwas angepackt. 

Klimarat

Bayern hat bereits einen Klimarat. Deshalb umso verwunderlicher, dass er im Gesetz nur als „Kann“ Vorgabe enthalten ist. Zudem noch ohne Kompetenzen und unter dem Vorsitz des Umweltministers. Die Experten forderten, wie wir, einen unabhängigen Klimarat mit klaren Zuständigkeiten. 

Traurig, was CSU daraus macht

In ihrer Pressemiiteilung nach der Anhörung schreibt die CSU Fraktion kein Wort von den Einschätzungen der Experten. Hier heisst es nur: "...Bei der Expertenanhörung im Landtag hat die CSU-Fraktion den eingeschlagenen Weg beim Bayerischen Klimaschutzgesetz bekräftigt... " und wiederholt dann ihre alten Statements. (Link zur vollständigen CSU PM) 

In einer Anhörung geht es aber nicht darum, dass Fraktionen ihre Meinungen nochmal bekräftigen und sich auf die Schulter klopfen. Hier geht es um Zuhören und Positionen überprüfen. In der ganzen PM der CSU ist davon kein Wort. Kann man hier ernsthaft auf einen fruchtbaren parlamentarischen Prozess hoffen mit Diskussion und Debatten zu den Anregungen der Experten? Änderungen wurden von allen Experten (ausser dem Sachverständigen, der von der AFD benannt wurde) angemaht (Herr Limburg ging nicht auf das Gesetz ein - er streitet den Klimawandel an sich ab. Da mache ein Gesetz keinen Sinn). Wobei die Vertreterin der bayerischen Wirtschaft, Frau Völzow, in ihrem Abschlußstatement dann leider doch wieder die alte Forderung erhob "keine weitere Belastung der Wirtschaft".

Alle Expert*innen auf dem Ticket der CSU/FW kritisierten Entwurf 

10 Expert*innen werden i.d.R. für eine Anhörung geladen. Die CSU darf vier benennen, wir Grüne zwei, die anderen Fraktionen jeweils einen. Es war mehr als deutlich: alle von der CSU/FW benannten Expert*innen (Dr. Johannes Gnädinger, Prof. Dr. Ingrid Kögel-Knabner, Dr. Jürgen Landgrebe, Prof. Dr. Karen Pittel und teilweise auch Prof. Dr. Wolfgang Arlt ) übten massive Kritik an dem Entwurf. Die PM der CSU ist deshalb umso unverständlicher und zeugt schon von einer Art Realitätsverweigerung. Die FDP benannte den VBW, SPD Herrn Sina, AFD Herrn Limburg und wir Herrn Maaß und Herrn Geilhufe.

Als Sachverständige Expert*innen waren eingeladen:

Prof. Dr. Wolfgang Arlt,
emeritiert, vormals Inhaber des Lehrstuhls für Thermische Verfahrenstechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg
Stellungnahme

Martin Geilhufe,
Landesbeauftragter Bund Naturschutz in Bayern e. V.
Stellungnahme 1 / 2

Dr. Johannes Gnädinger,
Geschäftsführer der Prof. Schaller UmweltConsult GmbH (PSU)
Stellungnahme

Prof. Dr. Ingrid Kögel-Knabner,
Inhaberin des Lehrstuhls für Bodenkunde, Technische Universität München
Stellungnahme (folgt evtl. später)

Dr. Jürgen Landgrebe,
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), Umweltbundesamt
Stellungnahme

Michael Limburg,
Vizepräsident EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie
Stellungnahme

Christian Maaß,
Geschäftsführer Hamburg Institut Consulting GmbH
Stellungnahme

Prof. Dr. Karen Pittel,
Leiterin des ifo-Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen
Stellungnahme (folgt evtl. später)

Dr. Stephan Sina,
Senior Fellow, Koordinator interne Rechtsberatung Ecologic Institute Berlin
Stellungnahme

Christine Völzow,
Geschäftsführerin und Leiterin der Abt. Wirtschaftspolitik, Vereinigung der bayerischen Wirtschaft vbw
Stellungnahme (folgt evtl. später)

Gesetzesentwurf der Staatsregierung: hier

Bericht auf der Seite des bayerischen Landtags

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