Der Landtag wolle beschließen:
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz führt zeitnah eine Sachverständigenanhörung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Bayerisches Klimaschutzgesetz durch.
In der Anhörung soll unter anderem erörtert werden:
- Vereinbarkeit mit bzw. Erreichbarkeit der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens
- zu erwartende Treibhausgasreduktionen, die sich aus den gesetzlichen Regelungen ergeben,
- verbindliche Auswirkungen auf verschiedene staatliche und gesellschaftliche Gruppen und Institutionen
- Auswirkungen auf den Aufgabenbereich und die Zuständigkeiten der Kommunen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung; verbesserte Unterstützung der Kommunen
- Berücksichtigung der Ergebnisse der Jugendklimakonferenzen 2019 der Bayerischen Staatsregierung
- Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung
- THG-Daten: Ermittlung und Verwendung
- Regelungs- und Gestaltungmöglichkeiten der Klimapolitik des Freitaats
Begründung:
Fast fünfzehn Monate nach der ersten Ankündigung hat die Staatsregierung im Mai 2020 den Gesetzentwurf dem Bayerischen Landtag zur 1. Lesung vorgelegt. In den ersten acht Monaten haben Vertreter der Staatsregierung sehr unterschiedliche Inhalte zum vorgesehenen Gesetzentwurf angekündigt, die jedoch meist im Gesetzentwurf, den das Bayerische Kabinett im November 2019 beschlossen hat, keinen Niederschlag gefunden haben. Die anschließende Verbändeanhörung hat - soweit bekannt - zahlreiche fundamentale Kritikpunkte am Gesetzentwurf deutlich gemacht. Der jetzt dem Landtag vorgelegte Entwurf wurde daraufhin nur wenig verändert.
Unter anderem wurde mehrfach in Frage gestellt, ob das Klimaschutzgesetz den Anforderungen und Möglichkeiten des Freistaats im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens gerecht wird, welche Verbindlichkeit dieses Gesetz für verschiedene gesellschaftliche Akteure auslöst und welche Aufgaben im Klimaschutz von den Kommunen übernommen werden sollen. Ziel der Anhörung ist es dazu beizutragen, dass das erste Bayerische Klimaschutzgesetz zu einem wirkungsvollen Instrument der Klimapolitik des Freistaats wird.