Auf Bitte einer Helferin hatte ich mich vergangenes Jahr für einen Kurden eingesetzt, der zwar noch nicht lange in Deutschland war, aber schnell Deutsch gelernt und sogar eine Ausbildungsstelle zum Altenpflegehelfer gefunden hatte. Leider wurde sein Asylantrag abgelehnt. Aufgrund gefürchteter Repressalien wollte er nicht freiwillig in die Türkei ausreisen und dort ein Berufsausbildungsvisum beantragen. Er wurde deshalb im September 2024 in die Türkei abgeschoben und mit einer Wiedereinreisesperre von 30 Monaten belegt.
Nach Auskunft seiner Helferin wurde er nach seiner Rückkehr in die Türkei tatsächlich kurzzeitig inhaftiert und zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm werde vorgeworfen, für eine terroristische Vereinigung Propaganda gemacht zu haben. Bereits vor seiner Flucht wurde ihm in der Türkei unterstellt, Mitglied einer Terrororganisation zu sein, allein wohl dadurch, dass er sich als Kurde bekennt.
Er stellte auf unseren Rat hin im Januar einen Antrag auf Verkürzung der Wiedereinreisesperre – und nach meiner nochmaligen Nachfrage nach dem Sachstand im Juli und meinem Hinweis auf die im September beginnende Ausbildung – erhielt er die Mitteilung, dass die Wiedereinreisesperre tatsächlich auf 9 Monate verkürzt wurde!!!
Leider scheitert die zügige Wiedereinreise auch an der langen Bearbeitungsdauer des Visumsantrags. Inzwischen gibt es nach Monaten Wartezeit im Konsulat endlich einen Termin. Wir geben also nicht auf und hoffen, dass der junge Mann notfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine Ausbildung in der Region beginnen kann.
Ich halte Sie auf dem Laufenden!



