Die Abgeordneten der drei Landtagsoppositionsparteien (Grüne, FW, SPD) im Wirtschaftsausschuss (Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie) haben gestern gemäß Â§173 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung einen Antrag auf Durchführung einer Anhörung zur Zweitberatung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft (DRS. 17/2137) - vereinfacht: Gesetz zur 10 H Regelung - für die nächste Sitzung des Ausschusses beantragt.
Wir möchten gerne zu den die angekündigten Änderungsanträge des CSU-Fraktion eine erneute Anhörung, weil man davon aus gehen muss das die rechtlichen Folgeprobleme dies nötig machen. Der Gesetzentwurf zu 10 H ist unnötig und wir lehnen diesen Gesetzentwurf in Gänze ab, die Änderung der Bayerischen Bauordnung sind unnötig nicht zuletzt deshalb weil es in der Praxis keine Probleme gibt, die bisher geltenden Regelung für den Schutz für Gesundheit sind völlig ausreichend.




