Hilfsmaßnahmen für Kommunen im Bereich Migration

Die Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzler haben am 06.11.23 Maßnahmen beschlossen, um Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten zu unterstützen. Diese Maßnahmen sollen den Zustrom von Geflüchteten reduzieren, Asylverfahren beschleunigen, digitale Lösungen fördern und die Kosten solidarisch zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufteilen, wobei der Bund jährliche Pauschalen von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller*in bereitstellen wird.

 

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler

Bildquelle: Sabine Stein-Hoberg

Kommunen stehen vor schwierigen Aufgaben bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter. Die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler hat am 06.11.23 Maßnahmen beschlossen, die den Kommunen helfen sollen. Insbesondere soll der Zustrom weiterer Geflüchteter reduziert, die Asylverfahren und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber*innen beschleunigt werden. Barauszahlungen an Asylbewerber*innen sollen beschränkt („Bezahlkarte“) und Geflüchtete schneller in Arbeit gebracht werden, auch mit geringeren Deutschkenntnissen. Die Kommunen sollen bei der Unterbringung Geflüchteter von der Erleichterung bei Bauvorschriften und der „Kopf-Pauschale“ in Höhe von 7.500 EUR bei den Kosten entlastet werden. Im Einzelnen: 

Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren noch läuft, erhalten Unterstützungsleistungen durch die Länder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz(AsylbLG). Der Rahmen hierfür ist weitestgehend durch die Rechtsprechungdes Bundesverfassungsgerichts vorgegeben. Auch abgelehnte Asylbewerber, die aber (noch) nicht abgeschoben werden können, weil tatsächliche, rechtliche, dringende humanitäre oder persönliche Gründe entgegenstehen (Duldung), erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass die Kommunen und Länder in den Aufnahmeeinrichtungen den Bedarf durch Sachleistungen decken; Leistungen zum persönlichen Bedarf können als Geldleistung erbracht werden. In den Gemeinschaftsunterkünften können die Leistungen als Sachleistung erbracht werden. Barauszahlungen an Leistungsempfänger*innen sollen eingeschränkt werden, um damit angeblich den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu senken. Hierzu soll eine Bezahlkarte eingeführt werden – ich sehe dies mehr als kritisch. Zum einen wird durch die Prüfung der Ausstellung einer Bezahlkarte m.E. sicher der Verwaltungsaufwand überdimensional erhöht, zum anderen denke ich grundsätzlich, dass die Asylbewerberleistungen keinen Pull-Faktor darstellen. 

Anerkannte Schutzberechtigte und Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, sowie Geduldete nach 18 Monaten Aufenthalt haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie hilfebedürftig sind. Wenn sie in Einrichtungen untergebracht werden müssen, in denen Gemeinschaftsverpflegung erforderlich ist, sollen sie nur diejenigen Leistungen erhalten, die sie wirklich benötigen (z. B. im Hinblick auf die Verpflegung). Eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuchs II und XII soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.  

Geflüchtete mit rechtlich gesicherter Bleibeperspektive sollen zur schnelleren Integration zügig in Arbeit oder Ausbildung gebracht werden. Die Regierungschef*innen der Länder fordern den Bund auf, höhere Mittel für Erstorientierungs-, Sprach- und Integrationskurse bereitzustellen und die erfolgreiche Arbeit der Integrationslotsen zu unterstützen.  

Mit Blick auf den stetig zunehmenden Arbeitskräftemangel ist es nicht hinnehmbar, dass viele Geflüchtete nicht in Arbeit und Beschäftigung gebracht werden können. Unternehmen sollen auch Menschen mit einfachen Kenntnissen in Deutsch einstellen. Bei der Integration der Arbeitskräfte sollen die Unternehmen unterstützt werden. 

Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten durch die mietfreie Überlassung von Bundesliegenschaften an Länder und Kommunen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erstattet die Herrichtungskosten, die zur erstmaligen Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden aufgewendet worden sind, ebenso wie die für erneut genutzte Objekte. Die Ministerpräsident*innen der Länder dringen darauf, dass bau- und vergaberechtlichen Regelungen sowohl für Geflüchtetenunterkünfte als auch für soziale Einrichtungen, Schulen und Kitas zeitnah erleichtert werden. Bund und Länder schließen einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“, der auch eine Beschleunigung für den Bau von Unterkünften und Wohnraum vorsieht. 

Schließlich sollen die Kosten solidarisch von Bund, Ländern und Kommunen getragen werden. Bund und Länder vereinbaren, dass die bisher vereinbarte feste Flüchtlingspauschale ab dem nächsten Jahr zu einer in Abhängigkeit von der Anzahl der Schutzsuchenden zu zahlende Pro-Kopf-Pauschale weiterentwickelt wird („atmendes System“). Der Bund wird daher ab 2024 pro Asylerstantragsteller*in eine jährliche Pauschale in Höhe von 7.500 Euro zahlen. Er wird in der ersten Hälfte des Jahres 2024 eine Abschlagszahlung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro vornehmen. 

Die vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbarten Veränderungen bei den Leistungen für Asylbewerber*innen führen zu Entlastungen bei Ländern und Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro insgesamt. Diese Summe sichert der Bund den Ländern und Kommunen zu. 

Auch das Ziel, die Asylverfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als 5 Prozent beträgt, zukünftig in je 3 Monaten und in allen anderen Fällen in 6 Monaten abzuschließen, halte ich zum einen für unrealistisch, zum anderen stellt sich mir bei dieser Beschleunigung die Frage nach dem rechtsstaatlichen Verfahren.  Unser Rechtssystem ist von Humanität geprägt und Verfahrensrechte gelten für alle Menschen, egal welcher Herkunft. Ob hierfür überhaupt die organisatorischen und personellen Voraussetzungen in den Behörden und Gerichten geschaffen werden können, ist ohnehin zweifelhaft.  

Positiv finde ich, dass die Digitalisierung im Migrationsbereich vorangetrieben werden soll. Vor allem Schritte zur Entbürokratisierung im Asyl- und Ausländerrecht, wie z. B. die Verlängerung bestimmter Geltungsdauern oder die Reduzierung der Pflichten zum persönlichen Erscheinen, die sich schon im Gesetzgebungsverfahren befinden sind sinnvoll.Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber soll verbessert und beschleunigt werden. Der Beschluss ist an dieser Stelle aber sehr vage – es muss noch viel geprüft werden.  

Mir ist klar, dass sich an etlichen Abläufen die Migration und Integration in unserem Land betreffend etwas ändern muss. Insgesamt bleibe ich aber bei meiner Überzeugung, dass wir zuallererst die Fluchtursachen bekämpfen und ankommenden Menschen ein rechtsstaatliches Asylverfahren garantieren müssen. 

Den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler finden Sie hier: 

Ich halte Sie auf dem Laufenden. 

 

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