Asylkompromiss auf EU-Ebene

Überwachung Foto: Michael Gaida, Pixabay

Bereits im Juni hatten die EU-Innenminister mit deutscher Zustimmung Pläne für eine weitreichende Asylreform beschlossen. Vorgesehen sind zahlreiche Verschärfungen, um irreguläre Migration zu begrenzen - insbesondere aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Aktuell haben sich die EU-Staaten mehrheitlich auf eine Krisenverordnung verständigt. Die Bundesregierung hat ihre Blockadehaltung Ende September aufgegeben, um eine Reform des EU-Asylrechts nicht zu gefährden. Die Krisenverordnung soll dann greifen, wenn eine Überlastung droht. 

Damit ist der Weg für weitere Verhandlungen der Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) frei.  

Bereits im Juni 2023 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verständigt. Im nächsten Schritt muss das Vorhaben mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission abgestimmt werden. Bis Juni 2024 soll die Regelung stehen. 

Die Reform ermöglicht es erstmals, Asylverfahren bereits an den EU-Außengrenzen durchzuführen. Hierzu sollen Asylzentren entstehen, in denen die Identität von Schutzsuchenden überprüft wird. Asylsuchende dürfen hierfür bis zu 12 Wochen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden. Damit soll erreicht werden, dass Migranten mit geringen Aufnahmechancen erst gar nicht in die EU gelangen. Menschen, bei denen festgestellt wird, dass keine Aussicht auf Asyl besteht, sollen umgehend zurückgeschickt werden.  

Der Mehrheit der Flüchtlinge, die versuchen, nach Europa zu gelangen – etwa aus Syrien, Afghanistan oder dem Sudan – soll weiter das Recht auf ein normales Verfahren in einem EU-Land gewährt werden. Allerdings soll bei den Asylverfahren an der EU-Außengrenze eine Drittstaatenregelung greifen. Das heißt, wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat bis an die EU-Grenze gereist ist, kann sein Recht auf Asyl wegen politischer Verfolgung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht geltend machen. 

Italien und Griechenland sollen entlastet werden, Staaten, die sich weigern, Geflüchtete aufzunehmen, werden zu Ausgleichszahlungen gezwungen. 

Auch wenn wir gemeinsame europäische Regelungen brauchen, um eine gerechte Verteilung der Flüchtenden zu erreichen: Ich bleibe dabei – das Recht auf Asyl darf im Kern nicht angetastet werden. Die beabsichtigten Maßnahmen an den EU-Außengrenzen, die auch Familien und Kinder nicht ausnehmen, gehen meiner Meinung nach zu weit. Sie sind auch nicht dazu geeignet, die Menge der Flüchtenden zu begrenzen, das kann nur die Bekämpfung der Fluchtursachen. 


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