EU-Asylregeln werden verschärft

Grüne lehnen GEAS-Reform ab - das Europäische Parlament hat dem Gesetzespaket zur GEAS-Reform am 10.04.24 aber nach jahrelangen Verhandlungen mehrheitlich zugestimmt. Die Regelungen werden 2026 in Kraft treten.

Quelle tungart pixabay

Das Gesetzespaket enthält eine deutliche Verschärfung der Asylbestimmungen. mit denen ich zum Teil nicht einverstanden bin. Es wird einheitliche Verfahren an den Außengrenzen sowie eine Neuregelung bei der Verteilung von Flüchtlingen geben. Wir Grüne hatten uns im Vorfeld für Ausnahmen für Familien mit Kindern und unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMF) eingesetzt, leider ohne Erfolg. Die Europäischen Grünen haben daher die GEAS-Reform in großen Teilen abgelehnt. Ich kann mich dieser Haltung nur anschließen. Auch wenn die EU damit in schwierigen Zeiten Handlungsfähigkeit beweist, sehe ich diese Entwicklungen kritisch, da Menschenrechte stark beschnitten werden. 

Die wichtigsten Inhalte der GEAS-Reform: 

Zukünftig sollen Asyl-Verfahren an den EU-Außengrenzen in speziellen Asylzentren in Grenznähe durchgeführt werden. Hier soll die Identität von Schutzsuchenden überprüft, ihre biometrischen Daten erfasst und Gesundheits- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Damit soll erreicht werden, dass Migrant*innen mit geringen Aufnahmechancen gar nicht erst in die EU gelangen. Dieses Verfahren soll 7 Tage dauern. 

Bis zur Entscheidung über die Asyl-Anträge nach einem neuen EU-weiten Verfahren können die Antragstellenden unter haftähnlichen Bedingungen bis zu 12 Wochen in Auffanglagern untergebracht werden – eben leider auch Familien mit Kindern (Art. 13 Abs. 2 Aufnahmerichtlinie). Die Mitgliedstaaten müssen zwar unabhängige Kontrollmechanismen einrichten, um sicherzustellen, dass die Grundrechte geachtet werden. Aber wir wissen ja aus der Vergangenheit, dass dies zu oft nicht konsequent durchgeführt wird. 

Die Kriterien für sichere Drittstaaten werden ausgeweitet. U.a. sollen Staaten wie Albanien und Tunesien zukünftig hierzu zählen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Migrant*innen durch solche Staaten in die EU einreisen, ist groß. Ich kritisiere, dass die Anforderungen an die Sicherheit in dem Drittstaat stark heruntergeschraubt werden. Wenn bspw. ein syrischer oder afghanischer Geflüchteter über einen kurzen Aufenthalt in der Türkei in Griechenland landet, darf er nicht für ein Asylverfahren einreisen. Denn die Türkei gilt für Syrer*innen und Afghan*innen in Griechenland als sicherer Drittstaat. Laut ProAsyl muss dieser Geflüchtete in der Türkei keinen Flüchtlingsstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bekommen können, sondern es reicht, dass er dort einen sogenannten »effektiven Schutz« erhalten kann, der jedoch nicht alle Rechte nach der GFK umfasst.   

An weitreichenden Abkommen mit Nicht-EU-Staaten wird in diesem Zusammenhang gearbeitet, was ich sehr besorgniserregend finde. 

Zur Unterstützung von EU-Ländern, die besonders viele Migrant*innen aufnehmen, werden andere Mitgliedstaaten einen Beitrag leisten, indem sie Asylsuchende oder Personen, die internationalen Schutz genießen, in ihr Hoheitsgebiet umsiedeln lassen, finanzielle Beiträge leisten oder operative bzw. technische Unterstützung bieten. Ich sehe die Gefahr, dass sich viele EU-Staaten vor ihrer Verantwortung drücken. 

Darüber hinaus werden die sogenannten Dublin-Vorschriften überarbeitet – also die Kriterien, nach denen bestimmt wird, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist. 

Nach einem neuen Rahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen können Mitgliedstaaten anbieten, von den Vereinten Nationen anerkannte Flüchtlinge aus Drittstaaten aufzunehmen und ihnen damit die legale, organisierte und sichere Einreise in die EU zu ermöglichen. 

Weitere Informationen finden Sie hier

Ich unterstütze die Forderung von ProAsyl, die kommenden zwei Jahre bis zum Start des neuen Systems zu nutzen, um Strategien zur weiteren effektiven Unterstützung von in Europa Schutzsuchenden zu entwickeln. An menschenrechtskonformen Asylverfahren und der menschenwürdigen Behandlung Geflüchteter darf nicht gerüttelt werden! 

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