Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bayerische Bauordnung (BayBO) umgehend dahingehend zu ändern, dass bereits vor Inkrafttreten der 10H-Regelung genehmigte Windprojekte auch dann realisiert werden können, wenn im Laufe des langen Planungs- und Genehmigungsverfahrens ein Wechsel des Anlagentyps bei gleichbleibender Gesamthöhe erfolgt.
Begründung:
Nach Angaben des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stehen bayernweit momentan über 30 Windkraftprojekte auf der Kippe, die zwar bereits seit langer Zeit genehmigt sind und nicht dem 10H-Regime unterliegen, aber auf richterliche Anordnung momentan nicht weiterverfolgt werden dürfen. Hintergrund ist in allen Fällen ein Wechsel des Anlagenmodells, weil der ursprüngliche Typ entweder nicht mehr verfügbar ist oder es mittlerweile effizientere Turbinen gibt. So lange sich die Gesamthöhe nicht ändert, spricht nichts gegen eine Wiederaufnahme dieser Projekte. Nachdem sich Projektiererinnen und Projektierer mit dieser Problematik erstmals im Jahr 2016 an Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie des Landtags gewandt haben, ist das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in einer Mitteilung an die Genehmigungsbehörden vom 06.02.2017 einer in diesem Sinne positiven Auslegung der 10H-Regelung gefolgt und eine Unschädlichkeit der Typenänderung festgestellt. Mittlerweile hat der Verwaltungsgerichtshof München diese Praxis aber untersagt (Beschluss v. 24.07.2018 – 22 BV 17.2176).
Für die Bürgerinnen und Bürger, die in eine klimafreundliche Energiewelt investieren wollen, ist es unverständlich, dass die Staatsregierung bisher trotz Ankündigung im Kabinett im vergangenen Jahr noch nicht tätig geworden ist. Derweil rennt die Zeit davon. Aufgrund der Ausschreibungssystematik zur Förderung von Windrädern können erteilte Zuschläge nach einer bestimmten Frist wieder entzogen werden, was das Aus für alle Projekte bedeuten würde. Zum Beispiel bei einem bereits begonnenen Projekt in Wargolshausen und Wülfershausen im Landkreis Rhön-Grabfeld würde ohne Änderung der BayBO ein finanzieller Schaden im zweistelligen Millionenbereich entstehen.
⇒ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Dokumenten-Nummer 18/6553 verfolgen