27.01.2021

Antrag: Mehr Solarstrom von öffentlichen Dächern: Nutzungsverträge verbessern

Das Potenzial der staatlichen Dächer ist nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Die Installation von Solaranlagen durch den Freistaat selbst ist die erste Wahl. Aber auch die Verpachtung ist u.U. sinnvoll.
©Foto: succo; pixabay.com
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den bestehenden Dachnutzungsvertrag der Immobilien Freistaat Bayern gegenüber Dritten zu überprüfen und sich am Mustervertrag der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie Franken e. V. zu orientieren. Insgesamt wird ein Pachtvertrag erarbeitet, welcher sowohl dem PV-Betreibenden (PV = Photovoltaik), als auch der Gebäudeeigentümerin ausgewogene Rechte und Pflichten zuschreibt. Insbesondere sind die Regelungen im derzeit gültigen Vertrag in § 7 (Kostenübernahme für die Arbeiten an der PV-Anlage und den Ertragsausfall bei Dachreparaturen und Erhaltungsarbeiten am Gebäude), sofern die PV-Anlage nicht schadensursächlich ist, zu verbessern. Das Recht, die PV-Anlage nach Abschluss der Arbeiten wieder installieren zu dürfen, ist zu ergänzen.

Ebenso ist § 3 zu ändern. Bisher ist bei der Anmietung ein Worst-Case-Szenario für eine PV-Investorin oder einen PV-Investor so geregelt, dass sie oder er für die PV- Anlage ein neues Dach suchen muss, wenn eine Nutzungsänderung eines Gebäudes ansteht oder ein Gebäude baulich verändert wird.

Begründung:

Das Potenzial der Nutzung der staatlichen Dächer ist nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Die Entwicklung in den letzten Jahren war sehr niedrig. Hier sind neue Initiativen dringend nötig. Die Installation einer Solarstromanlage durch den Freistaat selbst ist die erste Wahl. Dies muss durch entsprechende Mittel im Haushalt erreicht werden. Zusätzlich ist aber auch die zweite Möglichkeit zu stärken: die Verpachtung von öffentlichen Dachflächen. Der derzeitige Mustervertrag ist hier äußerst negativ für potenzielle Pächterinnen oder Pächter. Selbst wenn die Anlage nicht schadensursächlich ist für eine Dachreparatur, erhält der Dachpächter oder die -pächterin keinen Ausgleich für die ausgefallenen Zeiten. Und bei einem kompletten Ausfall des Daches muss der Pächter oder die Pächterin selbstständig ein neues Dach suchen. Der Pachtvertrag der Immobilien Freistaat Bayern ist in seiner jetzigen Form nicht darauf ausgelegt, die Nutzung der Dachflächen durch Photovoltaikanlagen stark voranzubringen. Dies muss sich ändern. Der Mustervertrag der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie Franken e. V. berücksichtigt die Interessen von PV-Betreiberinnen und -Betreibern sowie Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern sehr ausgewogen und soll als Grundlage für die Neufassung dienen.

→ Den Antrag können Sie hier als pdf laden

→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Antragsnummer 18/12525 verfolgen

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