Hubschrauberlärm

Im Bereich des Lärmschutzes bin ich beruflich seit über 11 Jahren tätig. Ich kritisiere deshalb sehr stark die gültige Fluglärmgesetzgebung, da diese sehr hohe Grenzwerte aufweist. Da passive Schallschutzmaßnahmen beim Fluglärm kaum greifen, kann nur an der Quelle (lärmarme Fluggeräte) und über die Bebauungsplanung sinnvoller Lärmschutz betrieben werden.

Im Fall des Flughafens Katterbach ist festzustellen, dass es keinerlei Anstrengungen gibt (und wohl auch in Zukunft nicht geben wird) lärmarme Militärhubschrauber zu entwickeln. Der Standort Katterbach hat sich über Jahrzehnte zu einem bedeutenden Militärflugplatz entwickelt und ein Konflikt mit der bestehenden Wohnbebauung  ist dabei unausweichlich. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass der Standort für regelmäßige Hubschrauberflüge generell nicht geeignet ist. 

Der Flughafen Katterbach unterliegt keinem Gesetz und keiner Verordnung, aus der sich eine direkte Beurteilung der Schallimmissionen ableiten lässt, was sich für die Anwohner sehr nachteilig auswirkt. Das Ministerium für Verteidigung hat zu veranlassen, dass auch für den Flugplatz Katterbach Lärmschutzbereiche festgesetzt werden. Die Grenzwerte, ab welchem Schwellenwert Lärmschutzbereiche in der Regel eingerichtet werden sind hier jedoch sehr hoch. So werden nach der aktuellen Gesetzgebung Schutzbereiche erst dann eingerichtet, wenn gemittelt über 6 Monate einen Außenpegel von 72 dB(A) jeweils 6mal pro Nacht überschritten ist.

Im Landtag werde ich mich deshalb einerseits dafür einsetzen, dass der Fluglärmschutz tatsächlich ernst genommen wird und eine entsprechende Gesetzgebung erfolgt. Da dies i.d.R. Bundesgesetze sind, beschränken sich die Möglichkeiten eines MdL jedoch. Trotzdem werde ich mich nach meinen Möglichkeiten einsetzen, da ich über Jahre die Lärmbelastung und die Beschwerden intensiv miterlebte. Da die Änderung von gesetzlichen Vorgaben ein sehr langwieriger Prozess sein wird, sind kurz- und mittelfristige Maßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Reduzierung der Lärmbelastung garantieren:

Kurzfristige Maßnahmen:

·         Das Nachtflugverbot ab 22.00 Uhr ist strikt einzuhalten

·         Die Flugrouten sind so anzupassen, dass über bewohntem Gebiet nicht geflogen wird

 

 

 Mittelfristige Maßnahmen:

·         Der Standort des Flughafens Katterbach ist generell sehr schlecht geeignet für regelmäßige Flugübungen. Eine Verlagerung der regelmäßigen Hubschrauberflüge ist deshalb mittelfristig unabdingbar.

·         Ausweisung von Lärmschutzzonen um zumindest eine finanzielle Unterstützung bei passiven Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen

 

Verlagerung des Hubschrauberstandortes 

Befürchtungen, dass durch den Abzug der US-Amerikaner  aus Ansbach mit massiven negativen Folgen für den Einzelhandel oder die wirtschaftliche Situation der Kommune zu rechnen ist, habe ich nicht. Zivile Folgenutzungen sind in mannigfacher Weise möglich und wurden in der Region erfolgreich umgesetzt. Man denke nur an das Brücken-Center Ansbach oder die Bau-Akademie in Feuchtwangen.


Im Dialog

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Region

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