Dringlichkeitsantsantrag: Windkraft ausbauen - für Klimaschutz, niedrigere Strompreise und mehr Wertschöpfung im Land

Wir brauchen die Erneuerbaren Energien für den Umbau unseres Energiesystems, dafür müssen aber die politischen Rahmenbedingungen stimmen. 10H muss weg und vieles mehr.

©Foto: eigene Aufnahme
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, endlich das Potenzial für Windkraft in Bayern auszuschöpfen und folgende Punkte zu beschließen:

  • Als Ausbauziel für die Windkraft in Bayern wird eine Vervierfachung der Leistung auf 10 GW bis 2030 festgelegt.
  • Der Freistaat setzt sich das Ziel, bis zum Jahr 2035 seinen Energiebedarf weitge- hend aus erneuerbaren Energien zu decken und dabei als größtes Bundesland Deutschlands mindestens 70 Prozent Eigenerzeugung, bezogen auf den Energie- bedarf im Jahresdurchschnitt, zu erreichen.

  • Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) wird für die Nutzung von Windenergie das Ziel definiert, dass mindestens zwei Prozent der Landesfläche für die Energiege- winnung aus Windkraftanlagen durch die regionalen Planungsverbände festzulegen sind.

  • Alle 16 regionalen Planungsverbände weisen in Anlehnung an die oben genannten Flächenvorgaben entsprechende Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen aus.

  • Bei der Überarbeitung des Windkrafterlasses ist vorrangig die Beseitigung von Hür- den und Unklarheiten sowie der Abbau von Bürokratie zugunsten praxistauglicher Vorgaben anzugehen. Zudem sind innovative Detektionssysteme für schlaggefähr- dete Vogelarten im Genehmigungsverfahren zuzulassen.

  • Die Projektiererinnen und Projektierer werden auf allen Ebenen, insbesondere bei Fragen des Netzanschlusses, unterstützt.

  • Es wird eine Pro-Windkraft-Kampagne gestartet und damit aufgezeigt, dass durch erneuerbare Energien aus Sonne und Wind die Strompreise gesenkt werden können.

  • Die Abschaffung der 10H-Regelung, um ihre Klimaziele zu erreichen, die Strom- preise zu dämpfen, die Abhängigkeit von anderen Ländern zu reduzieren und die Wertschöpfung im Land zu steigern.

Begründung:

Die erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne werden gemeinsam die Säule für den vollständigen Umbau unseres Energiesystems sein. Bayern hatte im Jahr 2011 sinnvolle Ausbauziele. Die Pläne aus dem Konzept „Energie Innovativ“, 1.000 bis 1.500 neue Windenergieanlagen bis 2021 zu errichten, sind bis heute nicht umgesetzt. Nicht zuletzt sind diese durch die Einführung der 10H-Regelung im Jahr 2014 unerreichbar geworden. Diese Fehlentscheidung muss unverzüglich rückgängig gemacht und die 10H-Regelung abgeschafft werden. Nur mit einem kräftigen Ausbau der Windkraft kann Bayern seine Klimaziele erreichen. Windenergie trägt zudem deutlich zur Dämpfung der Strompreise bei, reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten und erhöht die Wertschöpfung im Land. Bis 2030 ist deshalb die installierte Leistung aus Windkraftanlagen in Bayern auf 10 GW zu vervierfachen. Derzeit stockt der Aufbau bei einer Leistung von 2,5 GW.

Als größtes Bundesland Deutschlands ist es Bayern möglich, bis 2035 seinen Energiebedarf weitgehend über erneuerbare Energien zu decken, da ein hohes ungenutztes Potenzial vorhanden ist. Um dieses Ziel zu erreichen, ist unter anderem eine entsprechende Regionalplanung und Landesplanung nötig. Mindestens zwei Prozent der Landesfläche sind für Energiegewinnung aus Windkraft durch die regionalen Planungsverbände festzulegen. Es ist unabdingbar, dass alle 16 regionalen Planungsverbände in Bayern entsprechende Pläne aufstellen. Derzeit haben vier Planungsverbände noch keine Flächen für Windkraft ausgewiesen.

Der bayerische Windkrafterlass in seiner derzeitigen Fassung ist in vielen Bereichen unbestimmt und bietet Klagen dadurch hohe Erfolgschancen. Der Erlass muss praxistauglich werden. Zudem sind innovative Techniken besser zu integrieren. In Baden-Württemberg wurden Detektionssysteme für schlaggefährdete Vogelarten im Genehmigungsverfahren zugelassen. Hier soll Bayern nachziehen.

Probleme beim Netzanschluss sind heute ein häufiges Hemmnis für die Realisierung von Anlagen der erneuerbaren Energien. Die Staatsregierung soll deshalb die Projektiererinnen und Projektierer bei entsprechenden Fragen rund um den Netzanschluss unterstützen. Eine bessere Absprache mit dem Netzbetreiber und die Suche nach Lösungen muss eine höhere Priorität erhalten.

Um die Vorteile der Windkraft deutlich aufzuzeigen, soll die Staatsregierung eine Pro-Windkraft-Kampagne auflegen. Der geringe Flächenverbrauch, die hohe Effizienz der Anlagen, die kostengünstige Produktion – gerade in den stromintensiven Wintermonaten – und die Dämpfung der durchschnittlichen Strompreise sollen dabei herausgestellt werden.

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