Solarenergie: Entdeckt die Lärmschutzwände!

Wir GRÜNEN wollen mehr Strom aus Sonnenenergie – und dafür vorhandene Flächen bzw. Potential nutzen. Lärmschutzwände lassen sich gut mit Photovoltaikmodulen kombinieren. Beispielprojekte in Bayern und Österreich gibt es bereits (siehe unten). Beim Neubau von Lärmschutzwänden empfehlen wir daher dringend, die Nutzung von Photovoltaik zu prüfen und möglichst umzusetzen. Das größte Potential an Lärmschutzwandmetern liegt aber im Bestand. Und der ist auch nutzbar.

In Absprache mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern (Kommune, Landkreis, Freistaat, Bund) „können Städte und Gemeinde sowie private Betreiber bestehende Lärmschutzanlagen (Lärmschutzwand/Lärmschutzwall), unter Beachtung der Randbedingungen, die sich aus dem Straßenrecht und den Anforderungen als Verkehrsbauwerk ergeben, für Photovoltaik mitnutzen“, wie aus einer Antwort auf eine Anfrage von MdL Sabine Weigand hervorgeht.

Werdet zum Vorbild für andere Kommunen! Prüft, bei welchen Lärmschutzwänden Photovoltaik zum Einsatz kommen kann und macht euch dafür stark.

Unter dem Titel “Entdeckt die Lärmschutzwände” wollen die Abgeordneten Ursula Sowa, Martin Stümpfig und Sabine Weigand dazu ermutigen, sich für Photovoltaik-Lärmschutzwände stark zu machen. Wir zeigen die Einsatzmöglichkeiten und das Potenzial, dass es bereits erfolgreiche Beispiele gibt und klären wichtige Fragen. Haben Sie oder Ihr weitere Fragen oder bereits Erfahrungen mit dem Thema?

Schreibt an pv-laermschutz@gruene-fraktion-bayern.de

Mitmachen!

Wir wollen eure Erfahrungen sammeln und 2022 öffentlich zur Verfügung stellen. Damit Bayern endlich mehr flächensparende Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden erhält!

Lärmschutzwände in Bayern – vorhandenes Potenzial
  1. Wälle an Bundesfernstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen: 336,41km (siehe Statistik des Lärmschutzes 2016)
  2. Wände an Autobahnen: 266km, Bundesstraßen: 73km, Staatsstraßen: 18km (siehe Anfrage Ursula Sowa)
  3. Geplante Wände/Wälle an Autobahnen, Bundesstraßen, Staatsstraßen: 62,7km (siehe Anfrage Martin Stümpfig)
  4. Bahngleise: keine belastbare Angabe
  5. Kreisstraßen: keine Angabe

    Für Deutschland wurde von TNC Consulting bereits 1999 ein Potential von 388 MW für Anlagen an Lärmschutzwänden an Straßen und Schienen berechnet. Mittlerweile dürfte dies aufgrund effizienterer Module und mehr Lärmschutzwänden deutlich höher sein.
Photovoltaik-Lärmschutzwände: Beispiele 

(eine Auswahl)

  1. Autobahn A3, Aschaffenburg (siehe Allgemeine Bauzeitung)
  2. Autobahn A96 Landkreise Starnberg und München (siehe Bayerischer Landtag)
  3. Bundesstraße Neuötting (siehe Nationale Klimaschutzinitiative
  4. Umgehungsstraße in St. Pölten (Niederösterreichische Landesregierung
  5. Bahnstrecke Bad Staffelstein-Lichtenfels, an der Autobahnbrücke A73 bei Lichtenfels, inklusive Begrünung (siehe IBC Solar)
  6. Gotthard-Alpentransit zwischen Schweiz und Italien (siehe Treiber Lärmschutz)
Status Quo bei der Nutzung von Lärmschutzwänden für Photovoltaik in Bayern

Es gibt vereinzelte Anlagen (siehe Beispiele oben), aber noch keine größere Initiative. Wir Grüne haben daher beantragt, dass neue und bestehende Lärmschutzwände soweit wie möglich für die Stromerzeugung genutzt werden. Der Antrag wurde im Juli 2021 abgelehnt, die Staatsregierung möchte erst 2025 diskutieren, wenn sich ein Expertengremium abschließend damit befasst hat, wie man Verkehrswege für die Stromerzeugung nutzen könnte. Kurze Erinnerung: bis dahin haben wir voraussichtlich die Hälfte des deutschen restlichen CO2-Budgets aufgebraucht.

Was macht man in Österreich? Man startet eine Innovationsplattform, auf der die Autobahnbetreiberin ASFINAG zur PV-Lärmschutzwand-Challenge aufruft und gute Konzepte für die Umsetzung sucht.

Was macht man in der Schweiz? Erstellt 2012 (!) eine umfassende Studie, die klarstellt, dass das Potential riesig ist und quasi jede Lärmschutzwand genutzt werden könnte.

Machen wir es besser als die Bayerische Staatsregierung um Söder & Co. und nehmen das Heft des Handelns in die Hand!

FAQ - Meist gestellten Fragen

Kann man mit PV-Lärmschutzwänden wirtschaftlich Strom erzeugen?

Ja! Hilfreich ist es, wenn die Lärmschutzwand möglichst wenig beschattet wird. Eine Südausrichtung ist dabei nicht zwingend nötig. Bifaciale Module beispielsweise werden vertikal aufgestellt und nehmen von vorne wie hinten Sonnenstrahlen auf. So kann bei Ost-West-Ausrichtungen durch Morgen- und Abendsonne etwa bei einer 1997 in der Schweiz installierten Anlage laut Betreiber ebenso viel Ertrag erzielt werden, wie bei einer Südausrichtung. Die Amortisationszeit ist je nach Anlage unterschiedlich, sie ist bei konventionellen Modulen aber vergleichbar mit Photovoltaik auf Hausdächern (Amortisationszeit: 9 bis 11 Jahre). Generell gilt aber: je größer die Fläche, desto wirtschaftlicher die Anlage. Eine Lärmschutzwand mit 500 Metern wird sich also wahrscheinlich wirtschaftlicher darstellen, als eine Wand mit 25 Metern.

​​​​​​​Ist eine PV-Lärmschutzwand teurer?

Die Investitionskosten sind meist höher, allerdings generieren die PV-Lärmschutzwände auch Einnahmen, wodurch sich die Ausgaben amortisieren und Gewinn erzielt wird. In Neuötting hat es sogar geklappt, dass die Kosten um 15.000 Euro niedriger waren, als bei einer Standardlärmschutzwand ohne Photovoltaikmodule. Der Gewinn fließt zum Teil über Genossenschaftsanteile an Bürger:innen vor Ort. Auch ein deutsches Ingenieurbüro für Lärmschutz ging schon vor zwanzig Jahren davon aus, dass sich durch Kostenüberlagerung 5 bis 10 Prozent der Baukosten sparen lassen.

​​​​​​​Welche örtlichen Voraussetzungen braucht es?

Für den Betrieb der PV-Lärmschutzwand braucht es natürlich auch einen Anschluss ans Stromnetz. Der kann über den Boden oder entlang der Lärmschutzwand eingerichtet werden.

​​​​​​​Wie effektiv sind PV-Lärmschutzwände?

Die Leistung der Anlagen unterscheidet sich in Abhängigkeit von der Bauweise, also ob beispielsweise eine Reihe Module in die Wand integriert wird oder mehrere Reihen Module schräg vor die Wand gehängt wird. Hier sind ein paar Beispiele:
Neuötting: 234 Meter, 51.500 kWh (Integriert in die Wand)
Lichtenfels: 330 Meter, ca. 95.000 kWh (2 Reihen Module schräg vor der Wand)
St. Pölten: 31,2 Quadratmeter, 5.000 kWh
Zum Vergleich: Für 1.000 kWh braucht es auf Hausdächern ca 7-10 Quadratmeter Fläche. Das Beispiel St. Pölten zeigt, hier wird sogar mit noch weniger Fläche eine entsprechende Leistung erzielt.

​​​​​​​Wie gut schützen PV-Lärmschutzwände vor Lärm?

Nicht besser und nicht schlechter als herkömmliche Lärmschutzwände. Oft sind PV-Module ohnehin vorgehängt, also zusätzlich zu den eigentlichen Lärmschutzwänden montiert.

​​​​​​​Bei welchen Lärmschutzwänden kommt auch in statischer Hinsicht eine Nachrüstung in Betracht?

Wo eine Nachrüstung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Prinzipiell sind aber sehr viele Kombinationen möglich, also beispielsweise PV auf Holz, Metall, Glas, Lehm oder an Wällen. Im Zweifelsfall können meist auch zusätzliche Stützelemente angebracht werden. Bei neuen Lärmschutzwänden sollte das Potential standardmäßig ausgeschöpft werden.

​​​​​​​Sind PV-Lärmschutzwände noch DIN-konform (DIN 1076) auf ihre Sicherheit prüfbar?

Ja, sofern eine Sichtprüfung statisch tragender Bauteile und Schrauben möglich ist, besteht hier kein Problem. Durch eine entsprechende Montage ist das gewährleistet. Tatsächlich ist uns – auch nach Rücksprache mit fachlichen Expert:innen – kein Fall bekannt, bei dem es bezüglich der Prüfbarkeit Schwierigkeiten geben würde.​​​​​​​

Bestehen Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund von PV-Modulen?

Wo PV-Module an den Seiten montiert werden, die von Straßen abgewandt sind, besteht ohnehin keine mögliche Beeinträchtigung. Straßenzugewandt bestehen Bedenken hinsichtlich von Blendeffekten oder Schäden durch Steinschläge. Im Zweifelsfall können hier ggf. auch entspiegelte oder sandgestrahlte sowie besonders bruchsichere Module eingesetzt werden. Die Verantwortung liegt hier beim Hersteller, der entsprechende Gutachten beizulegen hat. 

​​​​​​​Wer sind meine Ansprechpersonen?

Je nach Zuständigkeit sind die Kommunen, Landkreise, die Deutsche Bahn, der Freistaat Bayern oder die Autobahn GmbH eure Ansprechpersonen. Nehmt am besten Kontakt auf zu eurer Kommune oder eurem Landratsamt, ergänzend auch beim nächsten Staatlichen Bauamt.​​​​​​​

Parlamentarische Initiativen zu Photovoltaik an Lärmschutzwänden in Bayern

 

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.01.2020 - Drucksache 18/6947
Photovoltaik bei Lärmschutzeinrichtungen entlang Straßen

Im Bereich Aschaffenburg wurde entlang der Autobahn A3 am 21.10.2019 eine 168 kWp Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in Betrieb genommen. Die Kombination von Lärmschutz und Stromerzeugung hat viele Vorteile.

Ich frage die Staatsregierung:

http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0006947.pdf 

Anfrage zum Plenum (kleine Anfrage) der Abgeordnete Dr. Sabine Weigand (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 21.10.2020, Drucksache 18/10867

Ich frage die Staatsregierung, in welchen Kommunen/Landkreisen in Bayern sind auf den Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen Solaranlagen angebracht (Länge in km, Baujahr, Leistung in kW, Betreiber der Anlage), gibt es gesetzliche Regelungen für den Bau/Betrieb von Solaranalagen auf Lärmschutzwänden und wie sind die Zuständigkeiten für die Genehmigung verteilt?

Im Bereich der Autobahnen in Bayern sind derzeit drei Lärmschutzwände mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Einmal an der A 96 in Fahrtrichtung Lindau, Landkreis München, aus dem Jahre 2006 mit einer Gesamtlänge von 308 m und einer Fläche von 918 m2, dann an der A 96 in Fahrtrichtung Lindau, Landkreis Starnberg, aus dem Jahre 2011 mit einer Gesamtlänge von 55,6 m und einer Fläche von 190 m2 und letztendlich an der A 3 in Fahrtrichtung Würzburg, Stadt Aschaffenburg, aus dem Jahre 2019 mit einer Gesamtlänge von 882,52 m und einer Fläche von 1 702,8 m2. Informationen über den Betreiber sowie die Leistung der Anlagen in kW liegen nicht vor.

Die Staatsbauverwaltung kann Lärmschutz an Autobahnen (in Auftragsverwaltung für den Bund) nur im Rahmen der bestehenden bundesrechtlichen Vorgaben planen, bauen und finanzieren. Voraussetzung für die Finanzierung von Lärmschutz an Autobahnen ist, dass die bundesweit einheitlichen Grenzwerte der Lärmvorsorge oder die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten werden.

Bei der Errichtung von Lärmschutzwänden sind die Straßenbaulastträger nach den Haushaltsgesetzen verpflichtet, langfristig wirtschaftliche Lösungen umzusetzen, die mit dauerhaft möglichst geringen Kosten die größtmögliche Schutzwirkung erzielen und sowohl die Anforderungen aus dem Straßenverkehr als auch gestalterische Ansprüche erfüllen.

In geeigneten Fällen können Lärmschutzeinrichtungen mit Anlagen kombiniert werden, die Strom durch Photovoltaik erzeugen. Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Photovoltaikanlagen sind aber keine originären Aufgaben des Staates, ebenso wenig die Stromeinspeisung in das öffentliche Energienetz.

In Abstimmung und unter Berücksichtigung der Belange des Straßenbaulastträgers können jedoch Städte und Gemeinden sowie private Betreiber bestehende Lärmschutzanlagen (Lärmschutzwand/Lärmschutzwall), unter Beachtung der Randbedingungen, die sich aus dem Straßenrecht und den Anforderungen als Verkehrs- bauwerk ergeben, für Photovoltaikanlagen mitnutzen.
Generell sind Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden jedoch nicht ganz unproblematisch, da sie die gemäß DIN 1076 geforderte Prüfbarkeit der Ingenieurbauwerke einschränken können. Darüber hinaus können aufgrund der erforderlichen Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten zusätzliche Verkehrsbeeinträchtigungen entstehen.

Die Genehmigung für Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden an Autobahnen erteilt die jeweilige Autobahndirektion.

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Ursula Sowa vom 27.06.2019 betreffend Nachhaltige Bauweise von Lärmschutzwänden an Bayerns Straßen und Bahntrassen

Antwort für die bay. Staatsregierung, das Ministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Vorbemerkung:

Zu Lärmschutzwänden an Bahntrassen liegen der Staatsregierung keine statisti- schen Daten vor. Planung, Bau und Erhaltung von Lärmschutzwänden an Schie- nenwegen sind keine staatliche Aufgabe, sondern erfolgen durch die privaten Schienenwegbetreiber, insbesondere die bundeseigene DB Netz AG. Die Zuständigkeit für die Finanzierung der Lärmschutzwände an DB-Strecken liegt gemäß Grundgesetz beim Bund.

ganze Anfrage https://www.ursula-sowa.de/wp-content/uploads/2019/08/Sowa_412-B.pdf