Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

1,8 % der Fläche Westmittelfrankens für die Windkraft

Mein Regionaler Planungsverband Westmittelfranken RPV8 hat beschlossen, dass er 1,8 % der Fläche in West-Mittelfranken für die Windkraft ausweisen will. Jetzt geht es endlich los, dank dem Wind-an-Land-Gesetz von Robert Habeck!

MdL Martin Stümpfig vor dem Gebäude des Planunsverbands; ©Eigene Aufnahme

Endlich geht es auch in Bayern wieder voran mit der Windkraft. Bei unserer Sitzung des regionalen Planungsverbands Westmittelfranken am 19.10., haben wir den Startschuss gegeben für die Ausweisung von 1,8 % Windkraftflächen in Westmittelfranken . Bis Oktober 23 sollen diese Flächen nun gefunden werden und dann ins Beteiligungsverfahren gehen. Dank dem Wind-an-Land-Gesetz von Robert Habeck kommt jetzt endlich wieder Schwung in den Windkraft-Ausbau in Bayern. Wir brauchen die Windkraft so dringend! 

Zu den Details: Bayern ist in 18 regionale Planungsverbände eingeteilt. Ich bin in meinem Planungsverband Westmittelfranken RPV8 seit 2014 Mitglied. Derzeit gibt es in unserem Verband, der die drei Landkreise Neustadt-Aisch/Bad Windheim, Ansbach und Weissenburg-Gunzenhausen umfasst,. 2300 ha Flächen für die Windkraft (1.185 ha Vorrang-, ca. 800 ha Vorbehaltsgebiete sowie ca. 260 ha Flächen in FNPs) - das entspricht ca. 0,5 % der Regionsfläche.

Um die Ziele des Wind-an-Land-Gesetzes einzuhalten, brauchen wir in Westmittelfranken bis Ende 2032 rund 7800 ha Windvorrangflächen. Das ist praktisch eine Vierfachung der derzeitigen Flächen. Als Zwischenschritt gilt es, bis Ende 2027 ca. 4800 ha auszuweisen (1, % der Regionsfläche). Das Wind-an-Land-Gesetz gibt dem Planungsträger grössere Freiheiten: Solange er das Flächenziel erreicht, ist er frei in der Definition der Planungskriterien. So kann er z.B. Siedlungsabstände frei wählen. 

Bei der Sitzung am 19. Oktober in Merkendorf wurden sehr, sehr gute Beschlüsse gefasst: In einem ersten Schritt soll bis März 2023 eine Potenzialflächenkarte als Übersichtskarte erstellt werden und die Konzeption und die Planungsprinzipien festgelegt werden. Bis zum Oktober 2023 sollen im zweiten Schritt 1,8 % der Fläche von Westmittelfranken als Vorrangflächen für die Windkraft ausgesucht werden, mit denen dann weiter in das Beteiligungsverfahren gegangen wird. Bis März 2024 könnte dann das Beteiligungsverfahren abgeschlossen werden und der Regionalplan festgeschrieben werden. Genehmigungen für neue Windkraftanlagen sind aber schon im laufenden Beteiligungsverfahren möglich - das wurde vom Ministerium Habeck so beschlossen. 

In Westmittelfranken gibt es rund 120 Potenzialflächen die bereits grob ausfindig gemacht wurden. Damit ausreichend Flächen am Schluss zur Verfügung stehen, sollten rund 80 % dieser Flächen der näheren Begutachtung standhalten. 70-80 % dieser Flächen befinden sich in Wäldern. 123 Verbandskommunen sind in den drei Landkreisen Neustadt-Aisch/Bad Windsheim, Ansbach und Weissenburg-Gunzenhausen.

Der Regionsbeauftragte Dr. Fugmann hat hier eine echte Mammut-Aufgabe vor sich, da er mit allen 123 Verbandskommunen Gespräche führen will. Derzeit, so sind sich die Mitglieder im Planungsausschuss einig, herrscht eine gute Grundstimmung. Mehr als tragisch ist jedoch, dass wir rund zehn Jahre durch die Windkraft Verhinderungsregelung 10-H verloren haben.

Damit jetzt wirklich das Tempo erhöht wird, müssen aber auch die Hemmnisse abgebaut werden. Vor allem auch auf Seiten der Behörden. Hier ist beispielhaft der Windkrafterlass zu nennen oder die oft blockierende Haltung der Naturschutzbehörden. Ebenso die Rolle der Netzbetreiber und anderer Behörden. Zum Beispiel der Deutsche Wetterdienst, der bei der Suche nach dem Standort Wetterradar sehr unflexibel ist. Alle Behörden müssen jetzt an einem Strang ziehen damit das Ziel erreicht wird.

Einig waren sich die Mitglieder des Planungsverbandes auch, dass Dr. Fugmann als Einzelkämpfer bei den anstehenden Aufgaben nicht alleine gelassen werden kann. Eine Aufstockung um eine zusätzliche Stelle im Regionalen Planungsverband ist dringend notwendig. Dies wurde einstimmig beschlossen und den Vertretern des Ministeriums, Frau Baumgärtner und Frau Kero, als dringendes Anlegen mitgegeben.

Unser Planungsverband hat auch beschlossen, dass alle anderen Aufgaben von Dr. Fugmann erst mal ruhen. Vorrangig ist nun die Windkraft, denn hier gilt es auch die Ziele einer Ausweisung von 1,8 % der Fläche zu erreichen, da ansonsten eine Privilegierung von Windkraftanlagen auf der gesamten Fläche eintritt. Erreicht unsere Region das Ziel – und hier bin ich sicher, dass wir das erreichen - dann entfällt die privilegierte Zulässigkeit von Windkraftanlagen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete.

Ich bin wirklich sehr froh über den neuen Schwung. Es dauert zwar bis Anfang 2024, bis erste Projekte starten können, aber endlich ist der Startschuß für einen starken Ausbau der Windkraft in unserer Region gefallen. Auf geht’s ????

 mein Video dazu nach der Sitzung des Planungsverbands

In Verbindung stehender Artikel: