Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

Bürgerentscheid in Mehring - Ein Rückschlag für die Windkraft in Bayern

Der verlorene Bürgerentscheid in Mehring bei Altötting gefährdet den größten Windpark Bayerns und ist ein Rückschlag für die Energiewende. Die mangelnde Bürger- und Kommunalbeteiligung bei den Staatsforst-Ausschreibungen ist ein Problem, das dringend gelöst werden muss.

 

Bildquelle: Pixabay

Rückkehr zum alten Modell mit Direktverträgen mit Kommunen  

„Gleich das erste Wind-Ausschreibungsobjekt der Staatsforsten kommt in gewaltige Schieflage. Die mangelnde Bürger- und Kommunalbeteiligung bei den Ausschreibungen im Staatsforst rächt sich. Bei vergleichbaren Bürgerprojekten ist eine viel breiter getragene Akzeptanz vorhanden, denn es ist ja dann unser Windpark. Deshalb fordere ich eine sofortige Rückkehr zum Modell vor den Ausschreibungen.“ 

 

Zusätzlich muss die Staatsregierung eine proaktive Kampagne zur Unterstützung der Windkraft starten. Die derzeitige Haltung gefährdet sonst zunehmend den Wirtschaftsstandort Bayern. Ministerpräsident Markus Söder hat zu lange und zu oft wiederholt, dass Bayern kein Wind-Land sei. Jetzt ist es an der Zeit, diese Aussagen klar zurückzunehmen, 10 H endgültig abzuschaffen und sich zu einem klaren Bekenntnis für den Ausbau der Windkraft gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen zu bekennen. Nur durch eine unmissverständliche Positionierung und der Priorisierung der Bürgerbeteiligung bei Projektvergaben können wir in Bayern den erforderlichen Rückenwind für den Ausbau der Windkraft erreichen. 

Leider haben die Staatsforsten bei der Verpachtung ihrer Flächen und der Begrenzung der verbindlichen Bürgerbeteiligung auf 24,9 % ein Vorgehen gewählt, das die Kommunen und die örtlichen Bürger nicht ausreichend einbezieht. Das war sicher auch ausschlaggebend für den Ausgang des Bürgerentscheids in Mehring. Zwar werden die Kommunen mit einbezogen, jedoch reicht dies nicht für eine angemessene Beteiligung aus. Aus diesem Grund sollten die Staatsforsten zu ihrer langjährigen Praxis zurückkehren, indem sie Direktverträge mit den Kommunen abschließen und somit eine deutlich höhere Bürger- und Kommunalbeteiligung ermöglichen. Dies ist rechtlich jederzeit möglich und wurde über Jahre praktiziert. Die grüne Landtagsfraktion hat zu diesem Thema ein Gutachten beauftragt von der Kanzlei Assmann/Peiffer. 

Seit dem Jahr 2010 wurden mit 11 Kommunen Standortsicherungsverträge außerhalb der wettbewerblichen Ausschreibungen realisiert und 38 Windräder drehen sich derzeit in den bayrischen Staatsforsten, wie die Staatsregierung auf meine Anfrage erst im Januar mitteilte. Mit 10 Kommunen sind derzeit Standortsicherungsverträge für den Betrieb von 33 Windenergieanlagen und mit 16 privaten Projektentwicklern Standortsicherungsverträge für den Betrieb von 68 Windenergieanlagen in Planung.  

Das ist eine erhebliche Steigerung zu den Jahren zuvor, als während dem Zeitraum von  
10 H in vollen 6 Jahren kein einziger Genehmigungsantrag mehr gestellt wurde.  

In den kommenden Jahren werden voraussichtlich insgesamt 140 Windräder in den Staatsforsten errichtet. Das bisherige Verfahren war äußerst erfolgreich und führte zu keinerlei Klagen gegen die Vergabe. Es ist daher unverständlich, warum die Staatsforsten im Frühjahr 2023 auf ein vollständig neues, komplexes Verfahren umgestiegen sind, das die Bürgerbeteiligung einschränkt und in die entgegengesetzte Richtung geht. Es wäre sinnvoll, zu den bewährten Praktiken zurückzukehren. Ein bemerkenswertes Beispiel für eine gelungene Umsetzung ist das interkommunale Projekt der Gemeinden Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten, Rügland und Weihenzell in meinem Landkreis Ansbach. Diese fünf Gemeinden gründeten die Nora-Bürgerwind GmbH und schlossen im Jahr 2013 einen Vertrag mit den Staatsforsten. Ähnlich hätte es auch in den sieben Gemeinden Altötting, Neuötting, Marktl, Haiming, Burghausen, Mehring und Burgkirchen a. d. Alz im Rahmen eines "Öttinger-Bürgerwindparks" laufen können. Die entsprechenden Verträge lagen bereits in den Schubladen der Staatsforsten. Interessanterweise war die Pacht damals deutlich niedriger als bei der Ausschreibung im letzten Jahr. Dies wirft die Frage auf, ob dies der ausschlaggebende Grund für die Ausschreibung war. 

Seit den Ausschreibungen der bayrischen Staatsforsten im Jahr 2023 sind Kommunen und Anwohner oft benachteiligt. Sie sind auf das „goodwill“ des Ausschreibungsgewinners angewiesen, ob sie mehr als ¼ an den Windrädern in ihrer Kommune partizipieren dürfen, denn laut Staatsforsten dürfen nur max. 24,9 % Bürgerbeteiligung verbindlich vorgegeben werden. Dieses Vorgehen steht auch konträr zu den Aussagen im Koalitionsvertrag, in dem betont wird: „Ein finanzieller Ausgleich für die Region und eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann die Akzeptanz vor Ort entscheidend erhöhen. Wir setzen uns daher gegenüber dem Bund für bundesweit einheitliche und verbesserte Regelungen zur Beteiligung von Standortkommunen und Bürgerinnen und Bürgern ein. Sollte die Bundesregierung hier nicht handeln, werden wir eine landesgesetzliche Regelung einführen. 

Wie einfach wäre es in der eigenen Staatsforst Gesellschaft, die zu 100 % dem Freistaat gehört, eine optimale Bürgerbeteiligung umzusetzen. Anstatt den bereits bekannten und bewährten Weg der direkten Verträge mit Kommunen zu gehen, wurde aber bei der Kanzlei Graf von Westphalen ein Gutachten beauftragt, welches die Notwendigkeit von Ausschreibungen damit begründet, dass die Staatsforsten eine marktbeherrschende Stellung hätten. Die Gutachter bezogen sich aber alleine auf die Waldfläche, bei der die Staatsforsten tatsächlich knapp ein Drittel besitzen. Für die Windkraft sind aber die Flächen außerhalb des Waldes sogar besser geeignet, da keine Rodungen erfolgen müssen, weitaus geringere Ausgleichsflächen nötig sind, keine Bauzeitenbeschränkung vorliegt und der Windertrag besser ist. Nimmt man die gesamte geeignete Fläche, so schnurrt die Fläche der Staatsforsten auf 11 % zusammen und ist weit weg von einer marktbeherrschenden Stellung. Mit einem eigenen Gutachten konnten wir nachweisen, dass es auch andere Wege gibt. Die Langfassung des Gutachtens der Kanzlei Westphalen wird mir aber trotz mehrfacher Nachfragen nicht herausgegeben. 

Die Staatsregierung muss die Energiewende in Bürgerhand endlich anpacken. Eine Minderheitsbeteiligung von 24,9 % ist nur eine billige Abspeisung für die Bürger:innen und die Kommunen in der Umgebung der Windräder. So gewinnt man keine Akzeptanz. Eine Rückkehr zu direkten Verträgen mit Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften ist möglich. Nur so ist garantiert, dass man nicht auf den guten Willen der Gewinner:innen der Ausschreibung angewiesen ist und eine hohe Beteiligungen der Bürger:innen umgesetzt wird. Damit in Zukunft die Akzeptanz von Windprojekten deutlich verbessert wird und die Energiewende auch in Bayern endlich vorankommt.  

Sehen Sie auch: Meine Schriftliche Anfrage zum Ausbau von Windkraft in Bayern