Wärmepumpen und Abstandsvorschriften – Keine pauschalen Regelungen im Gesetz

Oftmals besteht noch Unsicherheit, ob und welche Abstände bei der Errichtung von Luftwärmepumpen - insbesondere bei Reihen- und Doppelhäusern - einzuhalten sind. Um Klarheit zu schaffen, habe ich zusammen mit Paul Knoblauch diese Woche eine Anfrage in den Landtag eingebracht um Klarheit zu schaffen. Die Antwort der Staatsregierung: Die geltenden Regelungen zum Lärmschutz beinhalten keine pauschalen Abstandsregelungen.

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Die Staatsregierung hat in vorherigen Anfragen deutlich gemacht, dass das Abstandsflächenrecht gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) der Installation einer normal dimensionierten Luftwärmepumpe nicht im Wege steht. Gemäß Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind Abstandsflächenpflichten für Gebäude und gebäudeähnliche Anlagen vorgesehen. Da Wärmepumpen offensichtlich nicht von Menschen betreten werden können, gelten sie nicht als Gebäude oder gebäudeähnliche Anlagen.

 

Die Staatsregierung hat nun auch bestätigt, dass die aktuellen Lärmschutzbestimmungen keine festen Abstandsregelungen enthalten. Somit haben Betreiber von Wärmepumpen nicht automatisch Abstandspflichten zu erfüllen.

 

Die Antwort der Staatsregierung auf unsere Anfrage:
Die geltenden Regelungen zum Lärmschutz beinhalten keine pauschalen Abstandsregelungen. Vielmehr haben die Betreiber der Anlagen die Pflichten zu erfüllen, die sich für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen aus § 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bzw. für immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen aus § 22 BImSchG ergeben. Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche werden von der zuständigen Behörde konkretisierend die Anforderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zugrunde gelegt. Demnach sind aus Sicht des Immissionsschutzes Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass insbesondere die Immissionsrichtwerte der Nr. 6.1 der TA Lärm eingehalten werden. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz hat für Behörden und für Bürgerinnen und Bürger einen Leitfaden als Kurzfassung und als Langfassung (LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen; Stand 23.08.2023, www.lai-immissionsschutz.de) veröffentlicht, in dem neben zahlreichen relevanten Informationen auch Abstände zum Immissionsort in Abhängigkeit vom Baugebiet empfohlen werden. Bei besonders leisen Luftwärmepumpen sind dort auch geringere Abstände als 3 Meter aufgeführt. Aufgrund der ausführlichen und aktuellen Informationen zu Luftwärmepumpen sieht die Staatsregierung keinen weiteren Handlungs- bzw. Klarstellungsbedarf.

 

Unsere Einschätzung:

Wärmepumpen sind auch bei Reihenhäusern und in eng bebauten Gebieten möglich. Es gibt keine pauschale Abstandsregelung, wie uns die bayrische Staatsregierung nun bestätigt hat. 3 m Mindestabstand, wie oft behauptet wurde, sind nicht nötig. Vielmehr kommt es auf die Schallemissionen der Anlage an. Und diese haben sich in den letzten Jahren deutlich reduziert. Die besten Wärmepumpen haben nur noch einen Schalldruckpegel von 35 dB(A). Das liegt im Bereich der Hintergrundgeräusche. Ein Abstand von nur 1 m zum nächsten Immissionsort ist in vielen Fällen ausreichend. Durch die richtige Aufstellung und die Wahl eines möglichst leisen Gerätes ist die Wärmepumpe für sehr viele Häuser die richtige Heizung, auch mit ganz normalen Heizkörpern übrigens. Und auch bei den Kältemitteln hat die Branche einen Sprung gemacht: Zahlreiche Modelle haben das viel klimafreundlichere Propan im Kühlkreislauf. Bis zu 70 % Förderung gewährt die KfW seit März und die Regale bei den Herstellern sind voll.

Der richtige Zeitpunkt für eine klimafreundliche Heizung ist also JETZT!

Die Anfrage mit Antwort finden Sie hier: AZP Wärmepumpe 

Wer die genauen Schallemissionen seiner Wärmepumpe ausrechnen möchte, kann hierfür den Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpe nutzen:

Schallrechner | Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. (waermepumpe.de)

 

 


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