Verwaltungshickhack um Zia - exemplarischer Einzelfall - Verwaltungsgerichtshof rügt Bayerische Behörde

Der Freistaat Bayern schiebt als einziges Bundesland regelmäßig Afghanen unter dem Vorwand der „hartnäckigen Identitätsverweigerung“ ab. In einem unglaublichen und exemplarischen Einzelfall hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Abschiebeandrohung durch eine einstweilige Anordnung aufgehoben.

©Bild: gerald; pixabay.com

Eine Helferin aus Wilburgstetten informierte mich Anfang Januar über den Fall von Zia, ein 1991 geborener junger Mann aus Afghanistan. Er wurde am 07.12.2017 im Landratsamt Lichtenfels verhaftet, in die Abschiebehaft Eichstätt überführt und sollte mit dem Abschiebeflieger am 23.01.2018 aus Deutschland abgeschoben werden. Die eiligst eingereichte Haftbeschwerde wurde abgelehnt. Gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Christel Kamm habe ich mich an Innenminister Herrmann gewandt, um die Abschiebung zu verhindern. Wir haben in diesem Brief verdeutlicht, dass Herr Z. sich in Ausbildung befand und kein hartnäckiger Identitätsverweigerer ist, weil seine Tazkira vorliegt. Der Betreuer von Zia und er selbst legten eidesstattliche Erklärungen vor, dass er freiwillig ausreisen wird. Das Flugticket ging auf Kosten des Betreuers.

Zia kam im Oktober 2015 nach Deutschland. Er legte bei seiner ersten Anhörung, wo Asyl beantragt wurde, eine Kopie seiner Taskira vor, sie ist nicht beglaubigt und teilweise unleserlich. Zia war mit seinem Betreuer im afghanischen Konsulat in München, um diese Probleme zu klären.

Er hat also keinen Pass – das ist alles. Der Vorwurf der Identitätsverweigerung ist in seinem Fall absurd. In Afghanistan lebt nur noch sein Vater in einem völlig unzugänglichen Gebiet im Norden, er ist aber bereits recht alt und kann daher nicht helfen. Weitere Familienangehörige hat Zia nicht. Gemeinsam mit seinem Betreuer haben sie sich an zwei Anwälte in Afghanistan gewandt, um Originalpapiere zu bekommen. Wer das schon mal gemacht hat, weiß, dass es schwierig und langwierig ist.

Zia hat mit gutem Erfolg Deutsch gelernt und auch Praktika absolviert.

Zia sollte wohl schon im Abschiebeflieger am 6.12. sitzen; er war aber nicht zu Hause, als man ihn abholen wollte, sondern beim Arzt. Deshalb warfen ihm die Behörden vor, er sei untergetaucht, um sich der Abschiebung zu entziehen. Das schließen sie daraus, weil er nicht in der Schule war; er war aber offiziell krankgeschrieben; Krankmeldung lag in der Schule vor. Laut Betreuer hatte er auch von nirgendwoher die Aufforderung, sich am 6.12. bereitzuhalten.

Einen Antrag auf Beschäftigungserlaubnis hatte die Regierung von Oberfranken mit Begründung Identitätsverweigerung abgelehnt. Zia wollte ab 12.09.17 an einer schulischen Ausbildung zum „Helfer für Ernährung und Versorgung“ teilnehmen, die ZAB Oberfranken entschied jedoch, „der Antrag (für die Ausbildung) sei abzulehnen“ und gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine Ausbildungsduldung nicht erteilt werden darf, weil bereits konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet wurden.

Am 7.12. war sein Betreuer mit ihm im Landratsamt Lichtenfels, um zu fragen, wie es nun mit Zia weitergehen soll. Er wurde noch im Landratsamt festgenommen und am Nachmittag dem Haftrichter zugeführt. Man gehe davon aus, dass er untertaucht und hat ihn deswegen in Abschiebehaft genommen, max. bis 31.1.18.

Der Bayerische Flüchtlingsrat schreibt zu diesem Fall: „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun beide Entscheidungen der Zentralen Ausländerbehörde in Zweifel gezogen. Zia kann erst mal bleiben. Entgegen der Meinung der Ausländerbehörde konnte er glaubhaft machen, dass er durchaus Aktivitäten unternommen hatte, sich ein Identitätspapier zu beschaffen. Auch hatte er den Antrag auf Ausbildungsduldung rechtzeitig und nach Meinung des Gerichts auch umfassend ausführlich gestellt, bevor die Ausländerbehörde erste Schritte zur Abschiebung eingeleitet hatte. „Gewichtige Anhaltspunkte sprechen für einen Anspruch des Antragsstellers auf die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60aAbs. 2 Satz 4 AufenthG.“ urteilt das höchste bayerische Verwaltungsgerichtes. Die Ausführungen des Gerichts zur Frage „hartnäckige Identitätsverweigerung“ belegen, dass es den Ausführungen der Zentralen Ausländerbehörde nicht folgt. Deutlich wird, dass die Ausländerbehörde vom Betroffenen nicht einfach den Pass oder den Gang zum Konsulat verlangen kann, sondern auch die Schritte aufzeigen muss, über die ein Pass sinnvoll und zumutbar verlangt werden kann.

Wir sehen uns durch dieses Urteil bestätigt. Der so oft vorgebrachte Vorwurf der Identitätstäuschung oder Identitätsverweigerung war hier und ist in vielen anderen Fällen einfach nicht haltbar. „Die Ausländerbehörden konstruieren Sachverhalte, die sich bei näherem Hinsehen als unhaltbar erweisen, nur, um Afghanen zur Abschiebung zu bringen“, so der Bayerische Flüchtlingsrat.

Zia lebt derzeit in seiner alten Unterkunft, macht seine Ausbildung und hat zunächst bis zum 16. April 2018 eine Duldung. Die Ausbildungsduldung steht bisher immer noch aus.

Und nun gibt es neuen Ärger für ihn und seinen Betreuer, denn die ZAB der Regierung von Oberfranken hat ihm einen Kostenbescheid in Höhe von 4.257,60 € geschickt für Kosten, die mit einer gescheiterten Abschiebung am 06.12.2017 – von diesen Plänen wusste weder Zia noch sein Betreuer etwas – aufgetreten sind. Das ist eine bisher noch nicht dagewesene Ungeheuerlichkeit! Wir bleiben dran…

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