Rückführungen von Geflüchteten

Der Bundestag hat das so genannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ (RückfVerbG) beschlossen. Das Gesetz basiert zum Großteil auf einstimmigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenzen von Mai und November 2023. Gefordert wurden u. a. eine massive Verlängerung des Ausreisegewahrsams und zahlreiche Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten Geflüchteter, um Abschiebungen zu erleichtern.

Grafik: geralt Pixabay

Rückführungsverbesserungsgesetz: Ein schwieriger Kompromiss, aber mit wichtigen grünen Änderungen

Das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit in seinen wesentlichen Teilen am 27. Februar 2024 in Kraft.

Das am 26.02.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Rückführungsverbesserungsgesetz sieht neben Neuregelungen, die Abschiebungen erleichtern sollen, zahlreiche weitere Änderungen vor, die u.a. das Asylverfahren sowie das Asylbewerberleistungsgesetz betreffen. Im Gesetzgebungsverfahren wurden außerdem kurzfristig noch Änderungen vorgenommen, mit denen im Sommer 2023 verabschiedete Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung abgeändert wurden. Einen Überblick über die Neuregelungen, die ich sehr kritisch sehe, finden Sie hier

Für uns Grüne liegt bei ausreisepflichtigen Menschen der Fokus auf freiwilligen Ausreisen (Zum Vergleich: Die Zahl der freiwilligen Ausreisen ist derzeit doppelt so hoch wie die der zwangsweisen Abschiebungen.) Wichtiger ist für uns, dass wir für Geduldete Perspektiven eröffnen, Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt integrieren und Bleiberechtsregeln wie das erfolgreiche „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ausbauen.

Wenn das Gesetz aus grüner Feder stammen würde, hätte es anders ausgesehen, aber die Grünen im Bundestag haben sich kompromissbereit gezeigt – nach den einstimmigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz wäre alles andere schwierig gewesen – und einige wichtige Änderungen erreicht:

  • Rechtsstaatliche Sicherungen: Das RückfVerbG sieht auf grünen Druck hin erstmals eine Pflichtbeiordnung von Rechtsanwält*innen bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam vor – auch bei Haft im Zusammenhang mit Rückführungen in Dublinverfahren. Das hilft betroffenen Personen konkret und schützt vor Fehlentscheidungen;
  • Keine Haft für Minderjährige: Minderjährige und Familien mit Minderjährigen können grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden;
  • Entschärfung unverhältnismäßiger Regelungen: die zunächst uferlose Vorschrift im Entwurf zur Strafbarkeit von Falschangaben von Asylbewerber*innen bei der Identitätsfeststellung konnte entschärft werden – strafrechtlich verfolgt wird nur, wer wider besseres Wissen handelt;
  • Seenotrettung: Humanitäre Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden – die Rechtsunsicherheiten für zivile Seenotretter*innen wurden beseitigt;
  • Kommunen entlasten: Entlastung der Bürokratie, da Aufenthaltstitel für subsidiären Schutz und Aufenthaltsgestattung länger gelten, Asylsuchende, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, können nun in der Regel bereits nach sechs statt nach neun Monaten arbeiten, außerdem werden Beschäftigungsduldung und die Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer*innen verbessert.

Insgesamt betrachtet gehen meiner Meinung nach einige der beschlossenen Eingriffe zu weit, der Kompromiss tut weh. Ich werde mich weiter für humane Regelungen einsetzen.

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