Gesetzentwurf: Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes - Regelung der Nebeneinkünfte

Wir Grüne wollen das Vertrauen der Menschen in Bayern in die Politik wieder herstellen. Während die CSU eine saubere Aufklärung der Masken-Affäre weiterhin blockiert steht für uns fest: Wir brauchen neue und klare Spielregeln.

©Bild: Gruene Fraktion Bayern

Alle Nebeneinkünfte müssen ab dem ersten Euro offengelegt werden, Abgeordnete sollen kein Geld mehr von Dritten annehmen dürfen um deren Interessen zu vertreten und auch Anwälte müssen Transparenz herstellen und sich nicht mehr hinter einem vermeintlichen Berufsgeheimnis verstecken dürfen. Echtes Vertrauen gewinnt man nur durch Offenheit und Ehrlichkeit!
 

A) Problem

Unser Land erlebt einen Korruptionsskandal der Union, bei dem es u. a. um die persönliche Bereicherung einzelner Abgeordneter an der Beschaffung von Schutzmasken geht. Sich an der Not aller zu bereichern, ist verwerflich und zeigt, dass in dieser Parteienfamilie bei mehreren offensichtlich keinerlei Anstand vorhanden ist. Die Verquickung von privaten Interessen mit der Wahrnehmung politischer Aufgaben bis hin zu möglicher Korruption verspielt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parla- mentarische Demokratie. Dieses erschreckende Fehlverhalten von Abgeordneten der CDU und CSU schadet den vielen rechtschaffenden Abgeordneten und bringt Politik als Ganzes in Verruf. Wir begrüßen deshalb die aktuelle öffentliche Debatte für mehr Transparenz und klare Anti-Korruptionsregeln, weil sie die Chance bietet, endlich die ethischen Regeln – die eigentlich für jede und jeden mit Haltung und Anstand eine Selbstverständlichkeit sein sollten – auch konsequent im verbindlichen Gesetzestext zu verankern.

Die bisherigen Regelungen waren zu unklar, zu unverbindlich und zu weich. Es fehlte insbesondere eine Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte in voller Höhe ab dem ersten Euro und ein Verbot von bezahlter Lobbytätigkeit.

B) Lösung

Bereits im Jahr 2013 hat die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag einen um- fassenden Änderungsvorschlag für die Regelungen zum bayerischen Abgeordnetenrecht vorgelegt, der damals weitgehende Transparenzpflichten vorsah.

Daran anknüpfend wollen wir die derzeitige Rechtslage reformieren: Derzeit sind die Regeln für Nebentätigkeiten der Abgeordneten in drei unterschiedlichen Rechtsvor- schriften (Abgeordnetengesetz, Verhaltensregeln und Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln) normiert. Die Regeln werden ab jetzt klar und übersichtlich im Abgeordnetengesetz zu finden sein. Ausnahmen und Schlupflöcher werden beseitigt.

Insbesondere werden neu geregelt:

  • Verbot bezahlter Lobbyvertretung durch Abgeordnete.
  • Offenlegungspflicht für Nebeneinkünfte ab dem ersten Euro und Nennung der Ver- tragspartner. Eine Verschleierung der tatsächlichen Höhe der Nebenverdienste durch Umwandlung in nach oben gedeckelte Stufenangaben wird beendet.

  • Auch Aktienoptionen und Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften ab 3 Prozent müssen offengelegt werden.

  • Die Spendenannahme durch Abgeordnete ist unzulässig.

  • Das „Anwaltsprivileg“ wird aufgebrochen. Wer als Berufsgeheimnisträger keine Auskunft über den Namen seiner Vertragspartner geben darf, muss mindestens die Branche des Unternehmens bezeichnen. Wer als Abgeordneter für oder gegen den Freistaat Bayern auftritt oder mit ihm Rechtsgeschäfte abschließt, hat dies unverzüglich offenzulegen, um Interessenkollisionen auszuschließen. Anwälte müssen die vorgenannten Vorgänge auch dann offenlegen, wenn sie nicht selbst das Mandat übernehmen, sondern es im Kanzleiverbund bearbeitet wird.

  • Es wird ein verbindlicher Sanktionsmechanismus für Verstöße gegen die Regelungen eingeführt.

    C) Alternativen

    Keine

    D) Kosten

    Keine

Den GRÜNEN Gesetzentwurf können Sie hier nachlesen


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