Flüchtlinge, die in bayerischen Sammelunterkünften untergebracht sind, aber einer Erwerbsarbeit nachgehen oder nachgegangen sind sowie anerkannte Flüchtlinge im Sozialleistungsbezug, wurden im vergangenen Jahr mit massiven Nachzahlungsbescheiden für Unterkunftsgebühren konfrontiert.
Auf der Grundlage der Asyldurchführungsverordnung werden monatlich rund 315 € fällig, die sich häufig auf mehrere Tausend Euro aufsummiert hatten. Die Berechnungsgrundlage ist bizarr und führt dazu, dass Geflüchtete teils 40 € pro Quadratmeter für ein Bett im Mehrbettzimmer bezahlen mussten. Auf dem Mietmarkt liegen selbst Münchner Preise weit darunter. Eine solche Forderung müsste als sittenwidriger Mietwucher geahndet werden. Nicht so beim Sozialministerium, das seine Gebührenberechnung bis zum Schluss verteidigte. Nun wurde diese Gebührenberechnung durch das Gericht für erledigt erklärt.
Wir freuen uns sehr über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gegen die bayerische Staatsregierung, wurden doch allzu oft viel zu hohe Gebühren ohne eine reale Berechnungsgrundlage erhoben. Abzocke ist somit staatlich untersagt. Das Gericht stellt klar, dass ‚ins Blaue hinein getroffene Annahmen‘ keine sachgerechte Gebührenkalkulation ersetzen dürfen. Die Fürsorge für Bedürftige gehöre zu den selbstverständlichen Verpflichtungen des Sozialstaates, so das Gericht. Nun ist es an der CSU-Regierung, schnell zu handeln, die Bescheide aufzuheben und die Gebühren zurückzuerstatten.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes kann bei Bedarf bei uns angefordert werden.