Bürgerentscheid in Mehring - Ein Rückschlag für die Windkraft in Bayern

Der verlorene Bürgerentscheid in Mehring bei Altötting gefährdet den größten Windpark Bayerns und ist ein Rückschlag für die Energiewende. Die mangelnde Bürger- und Kommunalbeteiligung bei den Staatsforst-Ausschreibungen ist ein Problem, das dringend gelöst werden muss.

 

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Rückkehr zum alten Modell mit Direktverträgen mit Kommunen  

„Gleich das erste Wind-Ausschreibungsobjekt der Staatsforsten kommt in gewaltige Schieflage. Die mangelnde Bürger- und Kommunalbeteiligung bei den Ausschreibungen im Staatsforst rächt sich. Bei vergleichbaren Bürgerprojekten ist eine viel breiter getragene Akzeptanz vorhanden, denn es ist ja dann unser Windpark. Deshalb fordere ich eine sofortige Rückkehr zum Modell vor den Ausschreibungen.“ 

 

Zusätzlich muss die Staatsregierung eine proaktive Kampagne zur Unterstützung der Windkraft starten. Die derzeitige Haltung gefährdet sonst zunehmend den Wirtschaftsstandort Bayern. Ministerpräsident Markus Söder hat zu lange und zu oft wiederholt, dass Bayern kein Wind-Land sei. Jetzt ist es an der Zeit, diese Aussagen klar zurückzunehmen, 10 H endgültig abzuschaffen und sich zu einem klaren Bekenntnis für den Ausbau der Windkraft gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen zu bekennen. Nur durch eine unmissverständliche Positionierung und der Priorisierung der Bürgerbeteiligung bei Projektvergaben können wir in Bayern den erforderlichen Rückenwind für den Ausbau der Windkraft erreichen. 

Leider haben die Staatsforsten bei der Verpachtung ihrer Flächen und der Begrenzung der verbindlichen Bürgerbeteiligung auf 24,9 % ein Vorgehen gewählt, das die Kommunen und die örtlichen Bürger nicht ausreichend einbezieht. Das war sicher auch ausschlaggebend für den Ausgang des Bürgerentscheids in Mehring. Zwar werden die Kommunen mit einbezogen, jedoch reicht dies nicht für eine angemessene Beteiligung aus. Aus diesem Grund sollten die Staatsforsten zu ihrer langjährigen Praxis zurückkehren, indem sie Direktverträge mit den Kommunen abschließen und somit eine deutlich höhere Bürger- und Kommunalbeteiligung ermöglichen. Dies ist rechtlich jederzeit möglich und wurde über Jahre praktiziert. Die grüne Landtagsfraktion hat zu diesem Thema ein Gutachten beauftragt von der Kanzlei Assmann/Peiffer. 

Seit dem Jahr 2010 wurden mit 11 Kommunen Standortsicherungsverträge außerhalb der wettbewerblichen Ausschreibungen realisiert und 38 Windräder drehen sich derzeit in den bayrischen Staatsforsten, wie die Staatsregierung auf meine Anfrage erst im Januar mitteilte. Mit 10 Kommunen sind derzeit Standortsicherungsverträge für den Betrieb von 33 Windenergieanlagen und mit 16 privaten Projektentwicklern Standortsicherungsverträge für den Betrieb von 68 Windenergieanlagen in Planung.  

Das ist eine erhebliche Steigerung zu den Jahren zuvor, als während dem Zeitraum von  
10 H in vollen 6 Jahren kein einziger Genehmigungsantrag mehr gestellt wurde.  

In den kommenden Jahren werden voraussichtlich insgesamt 140 Windräder in den Staatsforsten errichtet. Das bisherige Verfahren war äußerst erfolgreich und führte zu keinerlei Klagen gegen die Vergabe. Es ist daher unverständlich, warum die Staatsforsten im Frühjahr 2023 auf ein vollständig neues, komplexes Verfahren umgestiegen sind, das die Bürgerbeteiligung einschränkt und in die entgegengesetzte Richtung geht. Es wäre sinnvoll, zu den bewährten Praktiken zurückzukehren. Ein bemerkenswertes Beispiel für eine gelungene Umsetzung ist das interkommunale Projekt der Gemeinden Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten, Rügland und Weihenzell in meinem Landkreis Ansbach. Diese fünf Gemeinden gründeten die Nora-Bürgerwind GmbH und schlossen im Jahr 2013 einen Vertrag mit den Staatsforsten. Ähnlich hätte es auch in den sieben Gemeinden Altötting, Neuötting, Marktl, Haiming, Burghausen, Mehring und Burgkirchen a. d. Alz im Rahmen eines "Öttinger-Bürgerwindparks" laufen können. Die entsprechenden Verträge lagen bereits in den Schubladen der Staatsforsten. Interessanterweise war die Pacht damals deutlich niedriger als bei der Ausschreibung im letzten Jahr. Dies wirft die Frage auf, ob dies der ausschlaggebende Grund für die Ausschreibung war. 

Seit den Ausschreibungen der bayrischen Staatsforsten im Jahr 2023 sind Kommunen und Anwohner oft benachteiligt. Sie sind auf das „goodwill“ des Ausschreibungsgewinners angewiesen, ob sie mehr als ¼ an den Windrädern in ihrer Kommune partizipieren dürfen, denn laut Staatsforsten dürfen nur max. 24,9 % Bürgerbeteiligung verbindlich vorgegeben werden. Dieses Vorgehen steht auch konträr zu den Aussagen im Koalitionsvertrag, in dem betont wird: „Ein finanzieller Ausgleich für die Region und eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann die Akzeptanz vor Ort entscheidend erhöhen. Wir setzen uns daher gegenüber dem Bund für bundesweit einheitliche und verbesserte Regelungen zur Beteiligung von Standortkommunen und Bürgerinnen und Bürgern ein. Sollte die Bundesregierung hier nicht handeln, werden wir eine landesgesetzliche Regelung einführen. 

Wie einfach wäre es in der eigenen Staatsforst Gesellschaft, die zu 100 % dem Freistaat gehört, eine optimale Bürgerbeteiligung umzusetzen. Anstatt den bereits bekannten und bewährten Weg der direkten Verträge mit Kommunen zu gehen, wurde aber bei der Kanzlei Graf von Westphalen ein Gutachten beauftragt, welches die Notwendigkeit von Ausschreibungen damit begründet, dass die Staatsforsten eine marktbeherrschende Stellung hätten. Die Gutachter bezogen sich aber alleine auf die Waldfläche, bei der die Staatsforsten tatsächlich knapp ein Drittel besitzen. Für die Windkraft sind aber die Flächen außerhalb des Waldes sogar besser geeignet, da keine Rodungen erfolgen müssen, weitaus geringere Ausgleichsflächen nötig sind, keine Bauzeitenbeschränkung vorliegt und der Windertrag besser ist. Nimmt man die gesamte geeignete Fläche, so schnurrt die Fläche der Staatsforsten auf 11 % zusammen und ist weit weg von einer marktbeherrschenden Stellung. Mit einem eigenen Gutachten konnten wir nachweisen, dass es auch andere Wege gibt. Die Langfassung des Gutachtens der Kanzlei Westphalen wird mir aber trotz mehrfacher Nachfragen nicht herausgegeben. 

Die Staatsregierung muss die Energiewende in Bürgerhand endlich anpacken. Eine Minderheitsbeteiligung von 24,9 % ist nur eine billige Abspeisung für die Bürger:innen und die Kommunen in der Umgebung der Windräder. So gewinnt man keine Akzeptanz. Eine Rückkehr zu direkten Verträgen mit Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften ist möglich. Nur so ist garantiert, dass man nicht auf den guten Willen der Gewinner:innen der Ausschreibung angewiesen ist und eine hohe Beteiligungen der Bürger:innen umgesetzt wird. Damit in Zukunft die Akzeptanz von Windprojekten deutlich verbessert wird und die Energiewende auch in Bayern endlich vorankommt.  

Sehen Sie auch: Meine Schriftliche Anfrage zum Ausbau von Windkraft in Bayern 

 


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