Aufenthaltsrecht bei ungeklärter Identität - Chancenaufenthaltsrecht

Inzwischen sind seit Inkrafttreten der neuen Regelungen im Aufenthaltsgesetz einige Monate vergangen und in den meisten Fällen ist der beantragte Chancenaufenthalt auch gewährt worden. Das Gesetz ist ein Meilenstein!

Inzwischen sind seit Inkrafttreten der neuen Regelungen im Aufenthaltsgesetz einige Monate vergangen und in den meisten Fällen ist der beantragte Chancenaufenthalt auch gewährt worden! Das Gesetz ist ein Meilenstein! Die Beantragung verlief nicht immer einfach, häufig war Beratung notwendig, entweder durch Rechtsanwält*innen oder auch Organisationen wie die EJSA (Evangelische Jugendsozialarbeit).  

Erfahrungsberichte aus unterschiedlichen Helferkreisen in meinem Stimmkreis: 

Die Rückmeldungen aus den Helferkreisen sind fast ausschließlich positiv – was das Chancenaufenthaltsrecht selbst angeht. Es sollte wegen des Fachkräftemangels erweitert werden, so Stimmen aus dem südwestlichen Landkreis. Dass dies nur eine einmalige Chance zu einem bestimmten Stichtag ist, wird für falsch gehalten.  

Kritisiert wird die Bürokratie, die Beantragung sei nach wie vor zu kompliziert und man müsse immer noch auf professionelle Hilfe durch Rechtsanwält*innen oder Beratungsstellen zurückgreifen. Zudem sei das Verfahren langwierig, die Bearbeitung dauerte in Einzelfällen mehrere Monate. Problematisch sei, dass der oder die Antragsteller*in zwischenzeitlich nicht arbeiten dürfe. 

Auch sei es sehr schwierig, die gemäß § 25b Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AufenthG entsprechenden Sprachkenntnisse auf A2-Niveau nachzuweisen, da nicht ausreichend Sprachkurse angeboten werden. Die Helfer*innen bekommen die Auskunft, dass die Kurse mit Geflüchteten aus der Ukraine belegt seien. Teilweise sei eine Bescheinigung der Schule, wenn eine Berufsintegrationsklasse besucht wurde, hilfreich.  

Es würden insgesamt zu wenig Alphabetisierungs- (diese sowieso nur bei Kolping und AFI, die nächsten Kurse werden im Mai 2024 angeboten!) und Sprachkurse angeboten. Der Alphabetisierungskurs dauere zudem 18 Monate – was bedeutet, dass die betreffenden Antragsteller zum Ende des 18-monatigen Zeitraums des Chancenaufenthaltsrechts die notwendigen Sprachkenntnisse gar nicht nachweisen können. Hier gibt es also eine Gesetzeslücke, wir fragen bei der Bundestagsfraktion nach. 

In diesem Zusammenhang ist Info, die die Helfer*innen erhielten, wichtig:  Geflüchtete können zum Nachweis ihrer Deutschkenntnisse für § 104c AufenthG auch ohne Besuch eines Integrationskurses gegen eine geringe Gebühr an Deutsch-Prüfungen der Verbände wie Kolping, VHS oder AFI teilnehmen und dann einen schriftlichen Beleg für ihre Kenntnisse Niveau A2 o.a. erhalten. So können auch fortgeschrittene Interessent*innen zu einem Nachweis ihrer Deutsch-Kenntnisse kommen. 

Ich werde mich bei der Staatsregierung für eine Ausweitung des Sprachkursangebots einsetzen! 

Und dennoch – die bisherigen erfolgreichen Anträge stimmen mich positiv, wir sind auf dem richtigen Weg, um sowohl Integration zu erleichtern als auch dem Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen! 


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