Antrag: Mehr Sonnenenergie für Bayern - Ausbau von Solarparks ankurbeln

Die Staatsregierung beschränkt die Errichtung von Solaranlagen auf sog. benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten auf höchstens 30 pro Jahr. Dieses Kontingent soll verdoppelt werden.

 

©Foto: Andreas Engl_Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG, Mitglied "Solarfeld Oberndorf (84155)
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Ausbau von großen Solarparks in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten stärker zu unterstützen und dafür die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) zu ändern.

In § 1 Satz 1 AVEn soll die Zahl 30 durch 60 ersetzt werden.

Die neue Fassung lautet demnach:

„Abweichend von § 37c Abs. 1 Satz 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2017) können auch Gebote für neue Freiflächenanlagen auf Flächen nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. h und i EEG 2017 bezuschlagt werden, höchstens jedoch 60 pro Kalenderjahr.”

Begründung:

Zum Erreichen der Klimaziele von Paris ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien entschieden voranzutreiben. Die heutigen Ausbauzahlen für Wind und Sonne in Bayern hinken diesen Zielen stark hinterher, obwohl die Staatsregierung für den Ausbau großer Solarparks die vom Bund eingeräumte Möglichkeit nutzt, die Errichtung in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten zuzulassen.

Die Staatsregierung beschränkt den Bau solcher Anlagen allerdings auf höchstens 30 pro Jahr. Dieses Kontingent wurde sowohl 2017 als auch 2018 voll ausgeschöpft. Damit die Stromproduktion aus Sonnenenergie im Sinne des Klimaschutzes deutlich gesteigert werden kann, soll dieses Kontingent verdoppelt werden.

→ Den Dringlichkeitsantrag finden Sie hier als PDF

 Über den Verlauf des Antrags 18/342 können Sie sich hier informieren

Anmerkung März 2019: Die Beratung des Antrags im Wirtschaftsausschuss war enttäuschend. Dabei ging es nur darum, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Flächen für Solarparks in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten von 30 auf 60 Stück pro Jahr zu steigern. Mit teils abstrusen Begründungen („erst muss der Wirkungsgrad der PV-Module gesteigert werden“, „nur wenn gleichzeitig ein 72-Stunden-Speicher für die gleiche Strommenge gebaut wird“) wurde dieser kleine Schritt für den Ausbau der Photovoltaik abgelehnt. Und das, obwohl die Staatsregierung die PV stärker ausbauen will und bis heute nicht sagt wie. 


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