Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kernbrenn- stoffsteuergesetzes einzubringen, mit dem Ziel, die jetzt im Gesetz festgelegte Befristung der Brennele- mentesteuer zum 31. Dezember 2016 aufzuheben und die Erhebung dieser Steuer bis zum Ende des Leistungsbetriebs der einzelnen Atomkraftwerke zu erheben.
Begründung:
Die sogenannte Brennelementesteuer wurde von der schwarz-gelben Koalition 2010 beschlossen. Vertreter der Unionsfraktion erklärten, dass diese Steuer aus ökonomischen und ökologischen Gründen richtig und zielführend sei und dass damit eine Bevorzugung der Atomindustrie beendet werde. Eine Begründung für die Befristung dieser Steuer auf das Ende des Jahres 2016 wurde damals nicht gegeben.
Auch heute gibt es keine plausible Begründung für die Befristung. Im Gegenteil: Viele Gründe sprechen für die Aufhebung der Befristung. Es ist absehbar, dass die Atomkonzerne sich aus der Verantwortung für den von ihnen produzierten Atommüll davon stehlen wollen. Wieder einmal sollen die Folgekosten einer abgewickelten Technologie der öffentlichen Hand aufgebürdet werden. Die Brennelementesteuer würde nach allgemeiner Schätzung noch 5 Mrd. Steuereinnahmen in den nächsten Jahren generieren. Dies ist aller Voraussicht nur ein kleiner Teil der Kosten, die auf die Steuerzahler im Rahmen der Atommüllentsorgung zusätzlich zukommen werden. Es gibt keinen vernünftigen Grund auf diese Steuereinnahmen zu verzichten.
Die Brennelementesteuer beschleunigt den Atomausstieg. Wie E.ON, der damalige Betreiber des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld, deutlich machte, hat die vorzeitige Abschaltung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld vor allem ökonomische Gründe, da sich der Einsatz neuer Brennelemente (mit denen die Fälligkeit der Brennelementesteuer verbunden ist) sich nicht mehr rentiert hat. Damit wurden radioaktive Gefahren und Atommüllproduktion deutlich reduziert. Auch beim Atomkraftwerk Gundremmingen B wurden seit langem keine neuen Brennelemente mehr eingesetzt.
Eine Beschleunigung des Atomausstiegs ist vor allem auch sinnvoll, weil ein Großteil der Atomkraftwerke heute nicht mehr für die Stromversorgung benötigt wird. Der deutsche Stromexportsaldo beträgt weit mehr als 50 Prozent der deutschen Atomstromproduktion.
Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer sind ausgeräumt. Der Europäische Gerichts- hof stellte am 4. Juni 2015 fest, dass die Brennelementesteuer weder gegen die EU-Energierichtlinie noch gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt.
Den Verlauf des Antrags können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/13089