Antrag: Keine Auflösung der Werksfeuerwehren der bayerischen Atomkraftwerke

Der Bedarf für eine Werksfeuerwehr ist auch nach Stilllegung der Atomkraftwerke unverändert hoch. Sie sollen erst aufgelöst werden, wenn keine hochradioaktiven Stoffe mehr am Standort sind. 

Foto CC0©skeeze; pixabay.com

Der Landtag wolle beschließen: 

Die Staatsregierung wird aufgefordert sich mit allen rechtlichen Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass die Werksfeuerwehren an den Atomstandorten Grafenrheinfeld, Isar und Gundremmingen erst dann aufgelöst werden, wenn die Atomkraftwerke aus dem Atomrecht entlassen worden sind. 

Begründung:

Die Firma PreussenElektra, derzeitiger Besitzer des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld hat angekündigt, die Werksfeuerwehr des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld im kommenden Jahr auflösen zu wollen. Damit müsste im Gefahrenfall die Aufgabe von den örtlichen Feuerwehren der Umgebung übernommen werden. 

Die Auflösung des Werksfeuerwehr ist eine vollkommen unangemessene Kostenreduzierungsmaßnahme von PreussenElektra. Der Bedarf für eine Werksfeuerwehr
ist unverändert hoch, möglicherweise sogar höher als im Normalbetrieb. Während des Reaktorbetriebs ist über die Jahre ein hohes Maß an Routine entstanden, da sich die täglichen und jährlichen Abläufe oft wiederholten. In der Rückbauphase ändert sich die Situation täglich und es werden täglich neue Arbeiten ausgeführt. Ferner ist zu erwarten, dass auch der Anteil an Fremdfirmen auf dem Gelände im Vergleich zum Normalbetrieb des Atomkraftwerks zunehmen wird. Gerade in der Rückbausituation wird es stärker zu neuartigen Arbeitsabläufen kommen und damit steigt die Gefahr von Bränden, Überschwemmungen und anderen gefährlichen Situationen, auf die die Werksfeuerwehr sowohl auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer jahrelangen Erfahrung und ihrer Ortskenntnis hervorragend reagieren kann. 

Es ist verantwortungslos diese Aufgaben den freiwilligen Feuerwehren der Umgebung übertragen zu wollen, die einen wesentlich geringen Wissenstands über die Situation auf dem Kraftwerksgelände haben. 

Solange die Abbauarbeiten nicht abgeschlossen sind, darf die Werksfeuerwehr nicht aufgelöst werden. Allenfalls ist eine Übernahme durch die umliegenden Feuerwehren vorstellbar, wenn nur noch die Bereitstellungshalle und das Castor-Zwischenlager in Betrieb sind und alle anderen Rückbaumaßnahmen abgeschlossen sind, oder juristisch gesprochen, die Anlage aus dem Atomrecht entlassen ist. 

Diese Forderung gilt aktuell für Grafenrheinfeld, weil an diesem Standort kein Atomkraftwerk mehr in Betrieb ist. Ähnliches ist an den anderen bayerischen Standorten zu befürchten. Darum braucht es jetzt ein entschlossenes Handeln der Atomaufsicht der bayerischen Staatsregierung. 

Bei den benachbarten baden-württembergischen Atomstandorten ist die Beibehaltung eine Selbstverständlichkeit für den dortigen Betreiber. 

Den Antrag lesen Sie hier

Update 11.4.19:

Im Umweltausschuss des Landtags wurde der Antrag am 11. April 2019 abgelehnt. „Die Verantwortung für Gefahrensituationen auf dem Gelände eines Atomkraftwerks darf auf gar keinen Fall auf die Freiwillige Feuerwehr vor Ort geschoben werden – das wäre grob fahrlässig und unverantwortlich“, kommentiert die grüne Vorsitzende des Umweltausschusses, Rosi Steinberger. ►Mehr darüber


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