Antrag: Kein Abriss von Isar 1 unter einem beladenen Brennelemente-Becken

Beim Genehmigungsverfahren zum Rückbau des Kernkraftwerks sollen die "Leitlinien zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen" eingehalten werden.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass beim laufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung und den Abriss des Atomkraftwerks Isar 1 die „Leitlinien zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen“ der Entsorgungskommission der Bundesrepublik Deutschland vollumfänglich berücksichtigt werden.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die unter Punkt 4 der Leitlinien (Maßnahmen zur Vorbereitung des Abbaus der Anlage) genannte Herstellung der Kernbrennstofffreiheit tatsächlich vor Beginn des Abbaus erfolgt.

Begründung:

Im aktuell laufenden Genehmigungsverfahren hat der Antragsteller (ursprünglich EON, jetzt PreussenElektra) in seinen Antragsunterlagen dargelegt, dass er mit Abbaumaßnahmen beginnen will, obwohl noch abgebrannte Brennelemente im Abklingbecken lagern.

Obwohl die allermeisten Brennelemente rein physikalisch bereits in Castoren eingelagert werden könnten, da sie (zum Teil sogar weit) über fünf Jahre im Abklingbecken lagern, kann der AKW-Betreiber bis heute keinen verlässlichen Termin zur Räumung des Abklingbeckens nennen. Grund dafür ist u.a. ein langes Genehmigungsverfahren für die Castor-Behälter, ob- wohl bereits seit 1996 bekannt war, dass neue Castoren beantragt werden müssen. Trotzdem wurden die letzten Unterlagen für dieses Genehmigungsverfahren erst 2014 nachgereicht. Auch die realen Behälter stehen nicht in ausreichender Zahl am Standort zur Verfügung.

Die Pläne von PreussenElektra stellen eine unnötige Gefährdung der Mitarbeiter der beiden Atomkraftwerke und der in der Umgebung lebenden Bevölkerung dar. Die sich ergebenden Gefährdungen wurden u.a. in der Stellungnahme von intac Hannover zu „Sicherheitsproblemen bei Abbaubeginn von Isar 1 ohne vorherige Leerung des Brennelementelagerbeckens“ dargestellt.

Die Entsorgungskommission der Bundesrepublik Deutschland (in dessen Ausschuss Stilllegung im Übrigen mehrere Vertreter deutscher Atomkonzerne, der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und von TÜV Nord und TÜV Süd mitarbeiten) hat sich im Jahr 2015 in einer eigenen Stellungnahme „Leitlinien zur Stilllegung von kerntechnischen Anlagen“ unter Punkt 4 eindeutig für die Herstellung der Kernbrennstofffreiheit als Maßnahme zur Vorbereitung des Abbaus der Anlage ausgesprochen.

Auch bei den bisherigen Stilllegungs- und Rückbauprojekten von Atomkraftwerken in Deutschland war die Kernbrennstofffreiheit selbstverständlich Voraussetzung für den Beginn von Abbaumaßnahmen.

Aus diesen Gründen sollte die Staatsregierung dem Ansinnen von PreussenElektra deutlich entgegentreten und die Leitlinien der Entsorgungskommission vollumfänglich berücksichtigen.

Den Antrag finden Sie hier

Den Antrag können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/13694


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