Antrag: Hat die Windenergie eine Zukunft in Bayern? Ergebnisse der Evaluation der 10H-Regelung vorlegen

Um die Zukunft der Windkraft in Bayern besser einschätzen zu können, fordert der Wirtschaftsausschuss einen Bericht über die Ergebnisse der Evaluation und die geplanten Schritte der Staatsregierung beim Ausbau der Windenergie.

©Foto:WGruber
Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung über die Ergebnisse der vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie durchgeführten Evaluation der 10H-Regelung mündlich und schriftlich zu berichten.

Dabei ist insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:

  • Welche konkreten Schlüsse zieht die Staatsregierung aus der Evaluation der 10H- Regelung und insbesondere aus dem Expertengespräch am 18.06.2020 im Wirtschaftsministerium?

  • Welche Schritte wurden bisher im Rahmen der Windenergieoffensive „AUFWIND“ ergriffen und welche weiteren Schritte sind geplant?

  • Welche 300 geeigneten Standorte hat die Staatsregierung nach der entsprechenden Ankündigung im Bayerischen Aktionsprogramm Energie identifiziert?

  • Welche Bürgerbeteiligungsmodelle hat die Staatsregierung nach der entsprechenden Ankündigung im Bayerischen Aktionsprogramm Energie bisher entwickelt?

  • Welche Forschungsprojekte für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie hat die Staatsregierung nach der entsprechenden Ankündigung im Bayerischen Aktionsprogramm Energie bisher angestoßen?

  • Welche Kommunen haben sich um die Unterstützung durch „Regionale Windkümmerer“ beworben und welche konkrete Hilfe bietet die Staatsregierung innerhalb dieser Aktion an?

  • Welche konkrete Unterstützung bietet die Staatsregierung den „Windstützpunkten“ in personeller, finanzieller und inhaltlicher Form an?

  • Zu welchem Ergebnis kommt die Potenzialanalyse zur Windkraft in den Staatsforsten und welche weiteren Schritte unternimmt die Staatsregierung zum Ausbau der Windenergie in diesen Gebieten?

  • Welche konkreten Windkraftprojekte konnten bisher aufgrund der von der Staatsre- gierung aufgesetzten, oben erwähnten Initiativen umgesetzt werden?

  • elche Schlüsse zieht die Staatsregierung bei einem Festhalten an der 10H-Regelung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 10.08.2020 (Az. 15 N 19.1377) und wie wertet sie die diesbezüglich an das Wirtschaftsministerium gerichtete Einschätzung des Bundesverbands Windenergie – Landesverband Bayern?

  • Welche Initiativen zum verstärkten Ausbau der Windenergie in Bayern hat die Staatsregierung auf Bundesebene in den vergangenen fünf Jahren unternommen?

  • Mit welchem Ausbau der Windenergie in Bayern rechnet die Staatsregierung bis zum Jahr 2030 und wie würdigt sie dabei die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1 im Rahmen des Energiegipfels?
Begründung:

In der Gesetzesbegründung zur Einführung der 10H-Regelung wurde eine Evaluation nach fünf Jahren nach Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2014 vorgesehen, die nun vom Wirtschaftsministerium durchgeführt wurde. Unter anderem veranstaltete das Staatsministerium hierzu am 18.06.2020 ein Expertengespräch, an dem mehrere Verbände und Interessensvertreterinnen und -vertretern teilgenommen haben. Um die Zukunft der Windkraft in Bayern besser einschätzen zu können, fordert der Wirtschaftsausschuss einen Bericht über die Ergebnisse der Evaluation und die geplanten Schritte der Staatsregierung beim Ausbau der Windenergie in Bayern.


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