Antrag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Klimagesetz

Mit dem Gesetzentwurf soll auch Bayern einen rechtlichen Rahmen für seine Klimaschutzanstrengungen erhalten, um diese effektiver und effizienter auszuüben. Zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel im Freistaat Bayern.

©Sharepic Grüne Fraktion Bayern
A) Problem

Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Erdüberhitzung. Dem vorbeugenden Klimaschutz und der Anpassung an unvermeidbare negative Folgen der Klimaerwärmung muss deshalb höchste Priorität eingeräumt werden. In Bayern sind die Folgen des Klimawandels bereits sehr deutlich zu spüren. Die Schäden durch Starkregen und Stürme nehmen immer weiter zu. Steigende Temperaturen und Veränderungen der Niederschlagsmengen und -zeiten beeinträchtigen Mensch und Natur. Eine verantwortungsvolle Landespolitik, welche auch das Wohl der nächsten Generationen im Blick hat, muss alle Anstrengungen ergreifen, das Ziel des Klimaschutzabkommens von Paris mit einer maximalen Erwärmung der Erde um 2°C zu unterstützen. Dafür sind verbindliche Ziele und Maßnahmen auf Landesebene notwendig. Des Weiteren ist eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels dringend erforderlich.

Die globalen Emissionen von Treibhausgasen steigen noch immer an. Wird diese Entwicklung weiter beibehalten, muss nach Szenarien des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) bis 2100 mit einer Temperaturerhöhung von 4,2 bis 5°C gerechnet werden. Hierzu tragen auch die Treibhausgasemissionen in Deutschland und Bayern maßgeblich bei. Seit Beginn der Industrialisierung hat Deutschland fast fünf Prozent zur globalen Erderwärmung beigetragen, obwohl die deutsche Bevölkerung nur rund ein Prozent der Weltbevölkerung ausmacht.

Demnach kommen den Industriestaaten nach dem Verursacherprinzip besondere Verpflichtungen zu, der Erdüberhitzung mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Bayern hat sich hier seiner Verantwortung zu stellen und kann mit seinem hohen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Potenzial einen sehr wichtigen Beitrag leisten, die Bedrohung durch die Erdüberhitzung zu begrenzen und gleichzeitig ein Vorbild für andere zu sein.

B) Lösung

Berechnungen führender Klimawissenschaftler ergeben, dass weltweit nur noch ein sehr begrenztes Budget für die Emission von Treibhausgasen besteht, wenn die Vorgaben des 2°C-Ziels eingehalten werden sollen. Ab dem Jahr 2050 muss sich weitgehend ein klimaneutrales Wirtschaften etabliert haben. Es besteht in der internationalen Staa- tengemeinschaft Einigkeit, dass die Industrieländer wegen der wesentlich höheren Pro-Kopf-Emissionen ihren Ausstoß an Klimagasen bis 2050 um mindestens 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken haben.

Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen werden zu einem großen Teil von europäischen und bundesrechtlichen Vorschriften geregelt, jedoch verfügt auch der Freistaat Bayern über verschiedenste Kompetenzen und Möglichkeiten, die von Bayern verursachten Emissionen zu reduzieren. Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele Deutschlands bedarf es daher einer kohärenten Koopera- tion des Bundes und der Länder.

Zahlreiche Bundesländer (Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg, Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin) haben bereits rechtliche Regelungen zum Klimaschutz und zur Energiepolitik auf Landesebene getroffen. Mit dem Gesetzentwurf soll auch Bayern einen rechtlichen Rahmen für seine Klimaschutzanstrengungen erhalten, um diese effektiver und effizienter auszuüben.

C) Alternativen

Keine

D) Kosten

Der öffentlichen Hand entstehen durch die Erstellung von Klimaschutzplänen, Wärmeplänen und dem Umbau der Verwaltung zu einem klimaneutralen Betrieb Kosten, die sich nicht näher beziffern lassen und die mindestens teilweise durch Energiekosteneinsparungen kompensiert werden. Einen Teil der Kosten für die öffentliche Hand auf kommunaler Ebene trägt gemäß dem Konnexitätsgebot der Freistaat.

Geringfügige Kosten entstehen dem Staat durch die Einrichtung eines Klimabeirats.

Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass die für einen angemessenen vorbeugenden Klimaschutz notwendigen finanziellen Mittel, die von der Öffentlichen Hand, der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern aufgebracht werden müssen, nur einen Bruchteil von den Folgekosten einer ungebremsten Erdüberhitzung betragen.

→ Antrag einschließlich Gesetzentwurf als pdf

→ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Eingabe von 17/21585 verfolgen


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