Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die für das 10 000-Häuser-Programm zur Verfügung gestellten Mittel so umzuschichten, dass die Förderung dem Dreisprung der Energiewende – 1. Energieeinsparung, 2. Energieeffizienz, 3. Erneuerbare Energien – entspricht und Maßnahmen zur Energieeinsparung besonders fördert.
Konkret soll der von der Staatsregierung verkündete Stopp des Programmteils „EnergieSystemHaus“ unverzüglich zurückgenommen werden.
Darüber hinaus soll die Förderung der energetischen Sanierung so weiterentwickelt werden, dass vor allem finanziell schwächer ausgestattete Haushalte profitieren.
Begründung:
Für echten Klimaschutz ist ein klimaneutraler Gebäudebestand unerlässlich. Volks- und betriebswirtschaftlich sinnvoll ist es, im ersten Schritt den Energieverbrauch durch eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle deutlich zu senken. Nach einer sinnvollen energetischen Sanierung kann dann der restliche Energiebedarf über eine effiziente und erneuerbare Energieerzeugung gedeckt werden. Je nach Einzelfall bieten sich hier verschiedene Technologien wie Holzheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen oder geothermisch gespeiste Wärmenetze an. Diese wertvollen erneuerbaren Ressourcen sind jedoch gezielt einzusetzen, weshalb eine vorherige Sanierung Grundvoraussetzung ist. Förderprogramme zur Einsparung von Energie und zur Verbesserung der Gebäudehülle sind ein Grundstein für einen klimaneutralen Gebäudebestand – gerade für Haushalte, die die anfangs hohen Investitionskosten nicht alleine tragen können. Der Programmteil „EnergieEffizienzHaus“ im 10 000-Häuser-Programm soll hier ansetzen. Die aktuellen Pläne des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, diesen Programmteil durch ein Förderprogramm für Holzheizungen zu ersetzen und die weitere Konzentration auf die Förderung von PV-Speichern gehen in die falsche Richtung. Effiziente Holzheizungen und auch Stromspeicher sind für sich genommen wichtige Bausteine. Sie können aber nicht die grundlegenden Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs im Gebäudebereich, die stets an erster Stelle im Sanierungsfahrplan stehen sollen, ersetzen. Eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Programmteils „EnergieEffizienzHaus“ ist unerlässlich, damit die Bürgerinnen und Bürger auch im Jahr 2020 deutlich animiert werden, in den Klimaschutz zu investieren.
⇒ Den Verlauf in den Gremien können Sie hier unter Angabe der Dokumenten-Nummer 18/5333 verfolgen