Antrag: Bau von Stromspeichern durch Verteilnetzbetreiber erleichtern

Netzspeicher dürfen derzeit nur sehr eingeschränkt von den Netzbetreibern eingesetzt werden. Das verhindert beispielsweise den Bau von Quartierspeichern. Verteilnetzbetreiber sollen aber zukünftig die Möglichkeit bekommen, eigene Speicher rentabel zu betreiben.

Politanlage - Batteriespeicher„Energy Neighbor“in Moosham, LK Erding; ©Foto:WGruber

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert sich um eine rasche juristische Klärung zu bemühen, wie Verteilnetzbetreibern der Betrieb von lokalen Stromspeichern als netzstabilisierende Maßnahme und als Infrastrukturtätigkeit ermöglicht werden kann und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Verteilnetzbetreibern zukünftig die Möglichkeit eröffnet wird eigene Speicher auch als Infrastrukturtätigkeit zu betreiben.

Begründung:

In der aktuellen Situation dürfen die Verteilnetzbetreiber eigene Speicher nur betreiben, wenn ausschließlich Aufgaben des Netzbetriebs erfüllt werden (Spannung- und Frequenzhaltung). Sinnvoll wäre es heute und zukünftig, dass der Speicherbetrieb durch die Verteilnetzbetreiber auch als Infrastrukturtätigkeit zugelassen wird. Die bisherige klare Trennung ist ein Ergebnis des grundsätzlich begrüßenswerten Unbundlings. Allerdings mehren sich die Fälle, in denen der Bau von Speichern (z.B. Quartierspeicher) im Verteilnetz eine vergleichsweise optimale und ökonomisch sinnvolle Maßnahme wäre, um einerseits die Stabilität im Verteilnetz zu erhalten und andererseits die zeitliche Verschiebung der Produktionsspitzen der erneuerbaren Energien aufzufangen. Die rechtliche Problematik ist seit Jahren ungelöst und führt zu unnötigen Behinderungen.

Den Antrag können Sie hier einsehen.

Den Verlauf des Antrags können Sie hier unter Angabe von 17/17314 verfolgen.


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