Die so genannten Panama-Papers, Daten einer panamaischen Kanzlei über Scheinfirmen, die im Wesentlichen der Geldwäsche und Steuerhinterziehung dienen, haben ein bisher nicht bekanntes Ausmaß dieser kriminellen Aktivitäten öffentlich gemacht. Auch im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierungen werden diese Papiere genannt.
Dabei sind die Vorgehensweisen und Indizien für Geldwäsche und Steuervermeidung lange bekannt. Es geht um die Nutzung von Scheinfirmen im In- und Ausland, Darlehensgewährungen ohne realen Bezug und Geldflüsse ohne nachvollziehbare Grundlagen. Durch das Datenleck aus Panama werden jetzt aber auch nach und nach Namen bekannt.
Um in Zukunft solche Machenschaften zu unterbinden, brauchen wir erstens mehr Transparenz über Unternehmen und deren Inhaber.
Konkret ein europäisches Unternehmensregister, aus dem die wirtschaftlich Begünstigten aller Unternehmen eindeutig hervorgehen. Jeder muss wissen können, mit wem er Geschäfte macht. Scheinfirmen haben dann keine Chance mehr. Die Bundesregierung hat leider erst in diesen Tagen ein Transparenzregister angekündigt, zu dessen Umsetzung Deutschland aber ohnehin durch die 4. EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtet ist. Für die jetzt bekannt werdenden Fälle ist das leider zu spät.
Und zweitens brauchen wir Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Banken, Bankern und Angehörigen anderer Berufsgruppen, die Geschäfte mit intransparenten Firmen machen oder Beihilfe dazu leisten.
Denn Transparenzvorschriften sind nur dann ein wirksames Mittel gegen die Geldwäscheindustrie, wenn fehlende Transparenz auch sanktioniert wird. Mögliche Strafen für einzelne Bürgerinnen und Bürger, denen Geldwäsche und / oder Steuerhinterziehung nachgewiesen werden kann, sind gerichtlich zu klären.
Was die BayernLB angeht, so müssen einzelne Fälle gegebenenfalls auch gerichtlich geklärt werden.
Es gibt aber auch eine politische Verantwortung.
Die BayernLB ist staatlich. Dass eine staatliche Bank über eine Tochtergesellschaft offensichtlich bei Geldwäsche und Steuerhinterziehung behilflich war, ist ein Skandal. Der Freistaat Bayern hält über eine Holding 75% der Anteile an der BayernLB. Er hat damit eine Kontrollpflicht: sowohl im Aufsichtsrat (früher Verwaltungsrat) als auch durch eine gesetzlich geregelte Rechtsaufsicht durch das Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat.
Offensichtlich ist diese Aufsichtspflicht verletzt worden.