Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

Regelchaos bei der Windenergie in Bayern

Das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung setzt neue Rahmenbedingungen. Die Staatsregierung musste endlich ihre Blockadehaltung aufgeben. Sie hält aber immer noch an 10H fest - mit chaotischen Ausnahmeregelungen.

 

©Foto: Wolf Kehrstephan

Pressemitteilung: Neue Regelung bei der Windkraft durch die Staatsregierung komplett unsinnig – Planungsverbände in Bayern sehr unterschiedlich betroffen.

Ab dem 16. November gelten in Bayern die Ausnahmeregelungen für die Windkraft, die von CSU und FW mit der Änderung der bayerischen Bauordnung beschlossen wurden. 

„Nach einer jahrelangen Blockade der Windkraft durch 10H musste nun die Staatsregierung aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes der Bundesregierung ihre komplette Blockadehaltung endlich aufgeben. Leider hat sie es nicht dafür genutzt um strategisch sinnvoll vor zu gehen, sondern stolpert mit vielen Ausnahmen in eine komplizierte und unübersichtliche Regelung hinein.

Überfällig und mehr als sinnvoll wäre es gewesen, in den bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in Bayern die 10H-Regelung komplett und mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Da gibt es in Bayern noch einige sehr gute Flächen, die dann schnell verfügbar wären. Und in einem zweiten Schritt hätte die Staatsregierung alle regionalen Planungsverbände anweisen können bis Ende 2023 mindestens 1,1 % ihrer Fläche als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festzulegen.

Ausnahmen von 10H nur auf 1/3 der Fläche

Leider hält aber die Staatsregierung an ihrer 10H-Regelung immer noch fest und hat lediglich sechs Ausnahmen beschlossen. Diese Ausnahmen -  zum Beispiel generell in den Wäldern -  gelten aber nur in einem Drittel der Fläche Bayerns.

Regionalpläne

In den übrigen zwei Dritteln der Fläche gibt es Regionalpläne, die eine ausschließende Wirkung besitzen. Somit greifen die neuen Regelungen der Staatsregierung hier überhaupt nicht. Das trifft auf die 13 Planungsverbände zu, mit einem Regionalplan, der eine ausschließende Wirkung besitzt. Diese Planungsverbände - vor allem in Nordbayern - haben ihre Hausaufgaben gemacht und es gibt ausgewiesene Bereiche, in denen Projekte gebaut werden können. Außerhalb dieser Flächen ist es nicht möglich. Mit 10H waren jedoch auch diese Flächen im Jahr 2014 von heute auf morgen nutzlos und so ging trotz guter Planung bei der Windkraft praktisch nichts mehr voran“, so Stümpfig. 

In den Planungsverbänden, die bisher keinen Regionalplan erarbeitet haben – das sind Oberpfalz Nord, Regensburg, München, Ingolstadt und der Untermain - haben die Änderungen größere Auswirkungen. „Dort ist es nun möglich zum Beispiel in allen Wäldern ohne Bebauungsplan, ohne Flächennutzungsplan und ohne Regionalplan einen Bauantrag zu stellen. Diese wird dann zwar gemäß den gesetzlichen Grundlagen des Bundesimmissionsschutzgesetzes geprüft. Eine Raumplanung ist hier aber komplett ausgehebelt.

Die Staatsregierung stolpert von einer kompletten Blockade in ein chaotisches System hinein und hat selbst die Auswirkungen ihres eigenes Gesetzes noch überhaupt nicht verstanden“, so Stümpfig

„Ich bin sehr froh, dass die ersten regionalen Planungsverbände jetzt schon die richtigen Weichen stellen und das klug durchdachte Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung nun Stück für Stück umsetzen wollen. In meinem Planungsverband Westmittelfranken haben wir am 19.10.22 konkret beschlossen, dass bis Herbst 2023 1,8 % der Flächen gefunden werden soll in Zusammenarbeit mit den 126 Verbandskommunen. Das ist ein koordinierte Vorgehen für einen guten Ausbau der Windkraft und für eine Versorgung mit sauberem und günstigen Strom. Die nun diese Woche in Kraft tretenden Änderungen der bayr. Bauordnung durch die Staatsregierung mit vielen fragwürdigen Ausnahmen sind dagegen nur dilettantisch und haben mit einer intelligenten Planung und Steuerung der Windkraft nichts zu tun. Und das alles nur um krampfhaft an 10 H festzuhalten. Das ist nicht zu verstehen in diesen Zeiten der Klima- und Energiekrise“, so Stümpfig.

→ meine Rede dazu auf YouTube

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