Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

Dilettantisches Regelchaos bei der Windenergie in Bayern

In der Energiekrise ist ein konsequenter und klug durchdachter Ausbau der Windkraft notwendig. Doch stattdessen bringen CSU und Freie Wähler eine Gesetzesänderung auf den Weg, die keinerlei Planungssicherheit enthält.

©Foto: Bildschirmfoto Rede auf YouTube

Mit einer äußerst komplizierten und rechtlich kaum haltbaren Gesetzesänderung werden von der Staatsregierung in Bayern wieder einmal unnötige Hürden für die Windenergie geschaffen. Ab November soll es Ausnahmen von der 10-H-Abstandsregel geben, doch die Begründungen sind äußerst fadenscheinig. So gibt es z.B. eine Ausnahme für den Bau von Windrädern in Wäldern, die damit begründet wird, dass Wälder einen Sichtschutz vor den Windrädern bieten. Bei modernen Windrädern mit einer Höhe von 200 Metern sind 30 Meter hohe Fichten allerdings kaum ein Schutz. Außerdem soll es eine Ausnahme geben, dass Windräder gebaut werden dürfen, wenn die Windenergie in Industriegebieten verbraucht wird.

Das dilettantische Vorgehen von CSU und FW wird darüber hinaus sichtbar, wenn ein Blick auf die Auswirkungen auf die einzelnen Planungsverbände geworfen wird. In Bayern gibt es 18 Regionale Planungsverbände. In 11 davon gibt es eine Regionalplanung mit einer sogenannten Ausschlusswirkung. Das bedeutet, außerhalb der bereits ausgewiesenen Windkraftflächen ist Windkraft nicht möglich. Die zahlreichen Ausnahmen, die nun von der Söder-Regierung eingeführt wurden, greifen dort überhaupt nicht und gehen komplett ins Leere. 

In den restlichen sieben Planungsverbänden (München, Regensburg, Oberpfalz Nord, Bayerischer Untermain und Ingolstadt) haben sie jedoch immense Auswirkungen. Wenn das Gesetz am 16. November in Kraft tritt, ist es dort sofort möglich, ohne Bebauungsplan, ohne Flächennutzungsplan, ohne Regionalplanung in den Ausnahme-Flächen zu bauen, zum Beispiel in einen Wald. Darüber hinaus können die Anlagen, die dann gebaut werden, kaum für das 1,8 %-Ziel des Wind-an-Land-Gesetzes angerechnet werden. Diese Gesetzesänderung hat somit mit einer klugen, durchdachten Planung für die Windkraft überhaupt nichts zu tun. Das ist Dilettantismus pur. Die Planungsverbände werden komplett überfordert. Markus Söder macht damit alles kaputt, was irgendetwas mit der Regionalplanung zu tun hat.

Wir brauchen nun endlich Nägel mit Köpfen

Das Personal in den regionalen Planungsverbänden muss verdoppelt werden. Zudem brauchen wir neue Stellen in den Genehmigungsbehörden, in allen Landratsämtern. Die 10-H -Regel muss endlich vollständig und endgültig abgeschafft werden.

Das Regelchaos, dass die Söder-Regierung fabriziert, hilft dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Windkraft überhaupt nicht. Dabei brauchen wir grade jetzt einen kräftigen Ausbau für den Klimaschutz und für die Loslösung von unseren Abhängigkeiten von Öl und Gas.

→ Meine Rede dazu im Plenum des Landtags

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