Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

10 H war Anfang vom Ende der Windkraft

10 H hat der Windkraft einfach den Boden unter den Füßen weggezogen. Das zeigt nun auch der Evaluationsbericht des Wirtschaftsministeriums. Doch die Bayerische Staatsregierung versucht immer noch, alles schönzureden.

Genehmigungen Windkraftanlagen in Bayern 2010-2021©Eigenes Schaubild

Pressemitteilung München (07.10.22/sba) „Jetzt hat auch die CSU es schwarz auf weiß: Laut Bericht des Wirtschaftsministeriums ist seit Inkrafttreten der 10 H-Regel die Windkraft in Bayern eingebrochen. Denn zum einen steht mit der Abstandsregel keine Fläche mehr für einen weiteren Ausbau zur Verfügung. Außerhalb der 10 H-Regelung gibt es nur noch 0,02 Prozent der bayerischen Landesfläche. Zum anderen haben die Kommunen von der Ausnahmeregelung so gut wie keinen Gebrauch gemacht. Der Windkraft wurde einfach der Boden unter den Füßen weggezogen“, kommentiert Martin Stümpfig, energiepolitischer Sprecher der Landtags-Grünen, den Evaluationsbericht der Staatsregierung zu den Auswirkungen der 10 H-Regelungen auf den Ausbau der Windenergie in Bayern. Die Landtags-Grünen fordern, die Abstandsregel 10 H aus der Bayerischen Bauordnung ersatzlos zu streichen anstatt kleinteilige Korrekturen vorzunehmen.

Hintergrund: Mit dem Inkrafttreten der 10 H-Regelung im November 2014 ist die Zahl der Genehmigungsanträge für Windkraftanlagen eingebrochen. Während in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 890 Anträge gestellt wurden, also 200 bis 400 Anträge pro Jahr, waren es 2015 und 2016 jährlich nur noch rund 70 Anträge. In den vergangenen fünf Jahren (2017 bis 2021) lag die Genehmigungszahl nur noch im einstelligen Bereich pro Jahr. 

„Die fatalen Auswirkungen der 10 H-Regel auf den Ausbau der Windkraft werden trotz der eindeutigen Zahlen in der Evaluation aber noch immer in höchstem Maße beschönigt. Dort ist von einem angeblichen Vorzieheffekt die Rede – also dass Genehmigungsanträge vor dem Stichtag 10 H eingereicht wurden. Warum seitdem nichts mehr passiert ist, bleibt aber unkommentiert“, sagt Martin Stümpfig.

„Außerdem hinkt der im Bericht dargestellte Vergleich mit Baden-Württemberg gewaltig. Im Vergleich mit Baden-Württemberg wird stets unterschlagen, dass Bayern die doppelte Fläche besitzt. Zudem hat Baden-Württemberg aktuell 132 Anlagen in der Genehmigungsplanung – Bayern nur 21. Das heißt, Baden-Württemberg hat derzeit bezogen auf die Landesfläche das 13-Fache in Planung“, so der energiepolitische Sprecher.

„Leider zeigt auch diese Evaluation, dass die Staatsregierung nichts dazugelernt hat. Sie versucht immer noch, es schönzureden. Das ist angesichts der Klima- und Energiekrise mehr als dramatisch. Ohne eine schonungslose Bilanz gibt es keinen Neuanfang. Alte Zöpfe abschneiden, das wäre jetzt notwendig. Ein Festhalten an 10 H ist und bleibt der falsche Weg“, resümiert Martin Stümpfig.

→ Evaluationsbericht der Staatsregierung 

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