Regionale Energiewende 2018

Wir Grünen setzen uns für die dezentrale Bürgerenergiewende ein. Die Energie über Erneuerbare Energie dort zu produzieren wo sie auch gebraucht wird, ist die effizienteste und wirtschaftlichste Form der Energienutzung.

Wo stehen wir bei der Energiewende in Mittelfranken? Der Ist-Zustand der regionalen Energiewende in den drei von mir betreuten Landkreisen Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Weißenburg und Gunzenhausen, Ansbach sowie in der Stadt Ansbach, möchte ich hier zum Stichtag 31.12.2018 aufzeigen:

Regionale Energiewende im Landkreis Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Ansbach wird von der Staatsregierung mit 938.132.000 kWh pro Jahr (20.290.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 183.949 Einwohner ( 693 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.100 kWh  ( ggü. 2017 91 kWh/Person). Der Strombedarf für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ist hier auf alle Bürger entsprechend umgelegt.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 im Landkreis Ansbach 1.304.003.000 kWh. Damit wird im Landkreis Ansbach deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren Energie erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 139%, sank jedoch gegenüber 2017: 141%, weil der Verbrauch stieg.

Regionale Energiewende in der Stadt Ansbach

Der Gesamtstromverbrauch für die kreisfreie Stadt Ansbach wird für das Jahr 2018 von der Staatsregierung mit 274.311.000 kWh (840.000 kWh ggü. 2017) pro Jahr angegeben, bezogen auf die 41.847 Einwohner ( plus 195 ggü. 2017) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 6.555 kWh (6.566 kWh/Person in 2017), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Diese Zahl liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises. In der Bezirkshauptstadt sind mehrere große Firmen angesiedelt, die den Stromverbrauch maßgeblich beeinflussen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind und Biogas betrug im Jahr 2018 in der Stadt Ansbach 75.710.000 kWh. Damit wird in der Stadt Ansbach deutlich weniger Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 27,6% (2017: 27% damit leichte Erhöhung der Produktion). Das Defizit bei der Erneuerbaren Stromgewinnung der Stadt Ansbach liegt bei 198.610.000 kWh.

Da der Landkreis Ansbach pro Jahr Überschussstrom von 365.871.000 kWh erzeugt, versorgt der Landkreis die Stadt mit sauberem Strom.

Regionale Energiewende im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim wird von der Staatsregierung mit 490.138.000 kWh pro Jahr (minus 5.813.000 kWh ggü. 2017) angegeben. Bezogen auf die 100.364 Einwohner ( ggü. 2017 plus 723 ) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 4.887 kWh (minus 94 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen. Damit liegt der Stromverbrauch pro Kopf im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim von den hier aufgeführten vier Gebietskörperschaften weiterhin am am niedrigsten.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2016 651.883.000 kWh. Damit wird im Neustadt/Aisch – Bad Windsheim 161.745.000 kwh mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt demnach bei 133% (2017: 137%, ging damit leicht zurück). 

Regionale Energiewende im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen

Der Gesamtstromverbrauch für den Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen wird von der Staatsregierung mit 526.245.000 kWh pro Jahr (minus von 176.00 kWh ggü. 2017) angegeben, bezogen auf die 94.393 Einwohner ( ggü. 2017 plus 185) ergibt sich ein Stromverbrauch pro Kopf von 5.575 kWh (minus 13 kWh/Person), inkl. Strom für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen.

Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien aus Sonne, Wind, Biogas und Wasserkraft betrug im Jahr 2018 ca. 547.294.000 kWh (ggü. 2017 plus von 21.079.000 kWh). Damit wird im Landkreis Weißenburg und Gunzenhausen etwas mehr als die absolute Strommenge übers Jahr aus Erneuerbaren Energien erzeugt, die auch verbraucht wird. Der Versorgungsgrad durch Erneuerbare Energien liegt nach Angabe der bay. Staatsregierung bei 104%. (2017: 100%, ein leichtes Plus).

 

Hinweis: Zahlen wurden am 27.04.2019 aktualisiert, Zahlen können abweichen. Quelle: Energieatlas Bayern (bay. Staatsregierung)

Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2017;  vom 01.01  bis 31.12.2017
Hier geht es zu den Zahlen des Jahres 2016; vom 01.01  bis 31.12.2016

Regionale Energiewende

Windkraft und Staatsforsten - Direktvergabe an Kommunen möglich, Stopp der Ausschreibungen

Über viele Jahren haben die bayerischen Staatsforste Windkraftflächen an Kommunen direkt verpachtet. Jedoch seit dem Frühjahr 2023 soll es nur noch Ausschreibungen geben. Das hat massive, negative Auswirkungen für den Ausbau von Windkraft in Bayern. Ein Gutachten hat nun erwiesen, dass eine Rückkehr zu Direktvergaben möglich ist.

Bildquelle: Eigene Aufnahme

Wir haben ein zweites Kurzgutachten bei der Kanzlei Assmann/Peiffer in Auftrag gegeben. Eine Direktvergabe statt Ausschreibung ist möglich. Deshalb fordern wir einen Stopp der Ausschreibungen der Windkraftflächen. Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sind der größte Waldbesitzer in Deutschland. In Bayern erstrecken sich die Staatswälder auf rund elf Prozent der Fläche des Freistaats. Das Potenzial für die Windkraftnutzung ist entsprechend hoch.

Mehr als zehn Jahre haben die Bayerischen Staatsforsten erfolgreich mit den Kommunen Standortsicherungs- und Pachtverträge abgeschlossen. Derzeit sind bereits 140 Windkraftanlagen auf Flächen der BaySF in Betrieb oder Planung. Die Kommunen haben eigenständig Projekte auf den Flächen entwickelt und somit erreicht, dass diese Projekte in der Region sehr gut akzeptiert wurden. Rechtlich wurde diese Praxis in keinem einzigen Fall beanstandet oder beklagt. Seit Frühjahr 2023 haben jedoch die Bayerischen Staatsforsten dieses Verfahren geändert und sind zu Ausschreibungen übergegangen. Dies führte nun aber dazu, dass die Kommunen bei der Entwicklung des Projektes und der späteren Projektierung und Betreibung weitestgehend außen vor gelassen werden. Verankerung und Rückhalt von Projekten stehen und fallen aber mit einer aktiven Beteiligung der Kommunen und im zweiten Schritt mit einer aktiven Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Dies geht über eine rein finanzielle Beteiligung, wie es über die Ausschreibungen teilweise in beschränkter Form angeboten wird, weit hinaus.

Beispiel Windpark Mehring: Der verlorene Bürgerentscheid zeigt, dass eine breite Verankerung, finanzielle Beteiligung und aktive Mitsprache bei der Entwicklung der Projekte mit der Kommune notwendig sind, um den entsprechenden Rückhalt zu erhalten. Die Staatsregierung hat dieses größte bayerische Windkraftprojekt hier mit Ansage an die Wand gefahren. Durch die jahrelange Verteufelung der Windkraft steht man nach dem Nein der bayerischen Bürgerinnen und Bürger nun vor einem Scherbenhaufen.

Bereits im September 2023 hatte die grüne Landtagsfraktion mit einem Gutachten der Kanzlei Assmann Peiffer nachgewiesen, dass die Bayerischen Staatsforsten keine marktbeherrschende Stellung haben und somit zwingend ausschreiben müssen. In einem zweiten Gutachten wurde nun noch einmal überprüft, inwieweit eine Rückkehr zur langjährigen Regelung mit der Direktvergabe von Projektflächen an Standortkommunen aus Sicht des Vergaberechts möglich ist. Die klare Antwort lautet JA!

Warum? Die Direktvergabe von Flächen der BaySF an Standortgemeinden stellt eine wettbewerbsneutrale Handlung dar, so das Gutachten. Dies gilt auch unabhängig von der Frage, ob eine marktbeherrschende Stellung der Bayerischen Staatsforsten vorliegt oder nicht. Durch eine Direktvergabe ist die Kommune von Anfang an aktiv beteiligt - sie entscheidet mit über Größe des Windparks, Pachtzahlungen und wählt selbst im Anschluss Projektierer aus. Sie kann dann mit dem Projektierer genau ihre Bedingungen diktieren. Das erhöht die Verankerung in der Kommune elementar.

Ich fordere deshalb den Aufsichtsratsvorsitzenden Hubert Aiwanger und die Bayerischen Staatsforsten auf, die Ausschreibungen zu stoppen und zu der langjährigen Praxis der Direktvergabe mit den Kommunen zurückzukehren. Der Beschluss im Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten hat umgehend zu erfolgen. Neue Projekte werden ab sofort nicht mehr ausgeschrieben.

Hier zum Gutachtens der Kanzlei Assmann Peiffer zum Thema Direktvergabe vom 12.02.2024

Schon im September haben wir mit einem ersten Gutachten nachgewiesen, dass die Bayerischen Staatsforsten keine marktbeherrschende Stellung haben und daher Projekte nicht zwingend ausschreiben müssen.

Hier zum Gutachten "Keine Marktbeherschende Stellung der BaySF" der Kanzlei Assmann Pfeiffer vom 01.09.23

 

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