Walkmühlweiher: ein Biotop ist verloren – bessere Planungen zu Gunsten des Naturschutzes dringend notwendig

Vergleich - eigenes Foto
Zustand früheres Biotop - eigenes Foto
Zustand Erstatzmaßnahme - eigenes Foto

In den letzten Wochen ist die Debatte über den Verlust an Arten dank des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ in den Mittelpunkt gerückt. „Die gute Resonanz  des Volksbegehrens - auch gerade in Feuchtwangen - lässt hoffen, dass der Naturschutz in Zukunft in allen Bereichen mehr Rückhalt bekommt. Denn Rückenwind braucht der Natur- und Artenschutz in jedem Falle“, so Stümpfig. Über die Hälfte der bayerischen Tier- und Pflanzenarten gelten als gefährdet in ihrem Bestand. Die Gründe sind vielfältig – ein Grund ist die Zerstörung von Biotopen und die Zerschneidung von Lebensräumen. Letzte Woche wurde jeglicher Bewuchs des Teiches am Walkmühlweg, eine wichtige Fortpflanzungsstätte seltener Arten, abgeholzt, da er einer genau dort geplanten Straße weichen muss. Über 70 % unserer Schmetterlinge stehen auf der roten Liste, die Hälfte der Libellenarten sind bedroht. In Bayern gibt es 14 verschiedene Amphibienarten. Von Ihnen sind 12 auf der roten Liste, 3 davon vom Aussterben bedroht. Der Laubfrosch gilt mittlerweile als stark gefährdet und sein Bestand hat laut Landesamt für Umweltschutz starke bis sehr starke Rückgänge zu verzeichnen. Für viele seltene Tierarten war der kleine Weiher ein Rückzugsort – für den sehr seltenen Laubfrosch sogar die wichtigste Fortpflanzungsstätte in unserer Region, denn die Population am unteren Walkmühlweiher zählte ca. 60 adulte Laubfrösche. Dieses Biotop wird nun zerstört und mehr als fraglich bleibt, ob die Ausgleichsmaßnahmen dies auffangen können. Die Ersatzbiotope sind nur ein Bruchteil so groß und noch nahezu komplett kahl.

„Im Genehmigungsbescheid wurde vermerkt, dass eine Überbauung des unteren Walkmühlweihers erst in Betracht kommt, wenn die Ausgleichsmaßnahmen wirksam sind, wie mir vom Umweltministerium im Sommer 2018 nochmals bestätigt wurde. Das Naturschutzrecht ist aber so schwach, dass selbst dieser zeitliche Aufschub nicht klar eingefordert werden konnte. Von einer Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen kann auf jeden Fall keine Rede sein, wobei das Grundproblem die generelle Beseitigungsgenehmigung bleibt und die vorzeitige Zerstörung eine zusätzliche Verschlechterung darstellt. An diesem Beispiel wird nochmal deutlich, wie zahnlos der Naturschutz in Bayern ist. Nahezu alle (Raub-)Baumaßnahmen an unserer Natur können nach derzeitiger Rechtslage auf dem Papier ausgeglichen werden. Dass die Planungen in diesem Fall alle Vorgaben des Naturschutzgesetzes erfüllen zeigt eindeutig, wie ungenügend der Naturschutz in Bayern aufgestellt ist. Ob der Ausgleich z.B. auch wirklich funktioniert, wird erst Jahre später feststehen. Falls er nicht funktioniert, hat dies keinerlei Konsequenzen – nur für die verschollenen Arten. Ich wünsche mir sehr, dass zukünftig das Naturschutzgesetz im Zuge des Volksbegehrens wirksam verbessert wird. Alternativen sind stärker zu prüfen und die Wertigkeit von Biotopen muss auf allen Ebenen anerkannt werden. Die Beseitigung des unteren Walkmühlweihers für die Straße hätte durch eine andere Planung vermieden werden können. Es ist jammerschade“, so Stümpfig.


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