Antrag: Oberflächennahe Geothermie bayernweit zum Durchbruch verhelfen II – Erstellung von Leitlinien zur Qualitätssicherung von Erdwärmesonden

Weg von fossilen Importen und hin zum heimischen Wärmeschatz. Die oberflächennahe Geothermie in 300-440 m Tiefe muss endlich als zentrale Wärmequelle anerkannt werden. Dafür müssen jetzt die richtigen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die oberflächennahe Geothermie in 300-440 m Tiefe muss endlich als zentrale Wärmequelle anerkannt werden ©Foto: Erdwärmegemeinschaft Bayern e.V.

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die oberflächennahe Geothermie mit einer Tiefe zwischen 30 und 400 m, die in ganz Bayern erschließbar ist, als wichtige Wärmequelle anzuerkennen und speziell folgende Verbesserungen umgehend einzuführen:

  1. Erstellung von konkreten Vorgaben für einen landeseinheitlichen Vollzug und eine einheitliche Zulassungspraxis für oberflächennahe Geothermieanlagen

  2. Überarbeitung des Leitfadens und des Merkblatts des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur oberflächennahen Geothermie aus dem Jahr 2012

  3. Ausweisung von unkritischen Gebieten und Abschaffung der Genehmigungspflicht für Erdwärmepumpen < 30 kW Heizleistung in diesen Gebieten

Begründung:

Die Wärme im Erdreich kann mittels Wärmepumpen an allen Stellen in Bayern genutzt werden. Das Potenzial der oberflächennahen Geothermie bleibt in Bayern aber weitgehend ungenutzt. Der Leitfaden und das Merkblatt des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur oberflächennahen Geothermie stammen aus dem Jahr 2012. In den letzten 10 Jahren hat sich die Technik jedoch deutlich weiterentwickelt. Diese technologische Weiterentwicklung wird in Bayern von den Genehmigungsbehörden nur in geringem Umfang erkannt und somit auch nicht in Genehmigungsbescheiden umgesetzt. Hier ist eine Aktualisierung des Leitfadens und ein Stopp der sehr unnötig restriktiven Praxis dringend notwendig.

Die überarbeiteten und detaillierten Leitlinien zur Qualitätssicherung von Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg sind auf der Höhe der Zeit und können als Grundlage herangezogen werden. In Baden-Württemberg tragen sie zu einer landeseinheitlichen Zulassungspraxis bei und haben einen deutlichen Impuls für die Heizungsform initiiert. Solche konkreten Vorgaben für einen einheitlichen Vollzug fehlen in Bayern.

Daraus ergeben sich z. B. solche Unterschiede wie in Mittelfranken, wo die regionale Aufteilung der Wasserwirtschaftsämter Ansbach und Nürnberg anhand der Genehmigungen für Erdwärmesonden erkannt werden kann. Es braucht dringend eine den technischen Verbesserungen bei der Geothermietechnik angepasster Genehmigungspraxis. Mit den modernen magnetdotierten Verfüllungsmethoden, die eine vollständige Bohrlochverfüllung genau kontrollieren können, sind die Gefahren für tieferliegende Grundwasserschichten minimiert. Eine Durchteufung von hydraulisch wirksamen Schichten ist mit dieser Technik sicher umsetzbar und stockwerksübergreifende Erdsondenbohrungen werden in Baden-Württemberg erlaubt. In Bayern sind diese auch bei gleicher Geologie grundsätzlich verboten. Das Landesamt für Umwelt hat deshalb gemeinsam mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz analog den Regelungen in Baden-Württemberg konkrete Ausführungsbestimmungen zu erarbeiten, die diese Weiterentwicklungen honorieren. Die Ausweisung unkritischer Gebiete sollte detailliert erfolgen und die Qualität der Daten verbessert werden. Die bisherigen Daten im Umweltatlas Bayern zur oberflächennahen Geothermie sind ungenügend, wie die zuständigen Wasserwirtschaftsämter bei Nachfragen stets betonen. In diesen unkritischen Gebieten sind Bohrungen für Wärmepumpen unter 30 kW Leistung von einer Genehmigungspflicht freizustellen. Das würde die Herstellungskosten für diese sehr energieeffiziente Heizungsvariante stark reduzieren.

→ Der Antrag als pdf

→ Über den Beratungsverlauf des Antrags Drs. 18/29150 können Sie sich hier informieren

 
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