Dringlichkeitsantrag: Schutz der Bayerischen Kulturlandschaft – Zersiedelung stoppen(Landesentwicklung II)

Dringlichkeitsantrag 17/15332, vom 8.2.17: Die im Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms enthaltenen neuen Regelungen zur „Lockerung des Anbindegebots“ sollen ersatzlos gestrichen werden. Die heute geltenden Grundsätze und Ziele zum Schutz der Landschaft vor Zersiedelung sollen weiterhin Bestand haben.

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Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms enthaltenen neuen Regelungen zur „Lockerung des Anbindegebots“ ersatzlos zu streichen. Die heute geltenden Grundsätze und Ziele zum Schutz der Landschaft vor Zersiedelung sollen weiterhin Bestand haben. Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, von der geplanten Erleichterung von Zielabweichungsverfahren abzusehen.

Begründung:

Das heute gültige Anbindegebot ist ein wirksames Instrument der Landesplanung. Es schützt uns vor Flächenfraß und Zersiedelung. Die Dörfer und Städte können sich in Orientierung an diese landesplanerische Leitplanke sinnvoll und nachhaltig entwickeln. Die Staatsregierung will diese Leitplanke jetzt abschaffen. Sie schickt die Kommunen in einen Konkurrenzkampf, bei dem es nur wenige Gewinner aber viele Verlierer geben wird. Eine nachhaltige Entwicklung wird nicht durch eine ziel- und orientierungslose Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete auf der grünen Wiese erreicht. Im Gegenteil: Die geplante Lockerung des Anbindegebots beschleunigt die Zerstörung wertvoller Ackerböden und natürlicher Lebensräume. Es droht die Gefahr, dass Bayerns Kulturlandschaften dauerhaften Schaden erleiden. Anstelle der Abschaffung bewährter Instrumente der Landesplanung sollten vielmehr neue Konzepte für eine ausgewogene Entwicklung in den Ortskernen entwickelt werden.

Den Antrag lesen Sie hier

Den Verlauf des Antrags können Sie hier verfolgen unter Eingabe von 17/15332


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