Ausbildungserlaubnisse und 3+2 Regelung für Geflüchtete

©Foto: ulrichw; pixabay.com

Es ist einzig und allein den Unternehmen, Lehrkräften und Ehrenamtlichen zu verdanken, dass die Integration in Bayern gelingt. Denn die CSU-Ministerien und deren nachgeordnete Behörden sehen tatenlos zu, wie Ausländerbehörden jungen Menschen die Aufnahme einer Ausbildung verwehren – durch monatelange Nichtbearbeitung von Anträgen oder rechtswidrige Ablehnungen. Auf der einen Seite stehen zahlreiche freie Azubistellen, auf der anderen Seite hapert es mit den Genehmigungen.

Die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern informierte: Nur 1.635 von 4.242 Flüchtlinge haben 2017 eine Ausbildung begonnen, teilweise verspätet, zwei Dritteln wurde die Ausbildung bislang versagt. 231 wollten noch in diesem Jahr eine Ausbildung beginnen, aber ein großer Teil der Flüchtlinge hat offenbar die Hoffnung auf Genehmigung des Ausbildungsvertrages aufgegeben. Ich habe mich im November an die Industrie-und Handelskammer Mittelfranken und an die Handwerkskammer Mittelfranken mit der Bitte um exakte Zahlen gewandt.

Bis zum 30.09.2017 hat die IHK Mittelfranken insgesamt 237 Ausbildungsverträge mit jungen Flüchtlingen registriert; insgesamt betreut die mittelfränkische IHK derzeit 452 Verträge mit jungen Flüchtlingen (seit 2015). Die Handwerkskammer (HWK) Mittelfranken hat in 2017 genau 28 Personen in Handwerksberufe vermittelt; mit 8 Personen davon am meisten ins Friseurhandwerk. Der Großteil ihrer Vermittlungen erfolgt in eine betriebliche Einstiegsqualifizierung. Bei der Handwerkskammer für Mittelfranken wurden seit 2015 genau 311 Lehrverträge mit Flüchtlingen in typische Handwerksberufe registriert, davon im Jahr 2015 - 38, 2016 - 99 und 2017 - 174 (Stand Ende Oktober 2017). Hier wird es also jedes Jahr ein deutliches Stück besser. Auch mal was positives - das haben wir leider nicht so oft. 

Die von der CSU-Regierung erlassene 3+2-Regelung soll eigentlich Firmen und Flüchtlingen Planungssicherheit für die Ausbildung geben – in Bayern gibt es aber keinen einheitlichen Vollzugsprozess.

Flyer 3+2 Regelung für Geflüchtete von der IHK

Sie alle haben beim Umgang mit den entsprechenden Behörden schon festgestellt, dass die zweifelsfrei vorhandenen Ermessensspielräume fast nur negativ ausgelegt werden. Diese Woche wurde ein Antrag der Grünen im Plenum des Landtags diskutiert, der zum Inhalt hatte, Geduldeten, die nicht abgeschoben werden können, die Ausbildung zu ermöglichen. Die Diskussion war hart; unser Antrag wurde mit der Mehrheit der CSU-Fraktion abgelehnt. Unsere Forderung geht eindeutig in Richtung Vereinfachung der Genehmigungspraktiken und schnellere Bearbeitung der Anträge! Auch bei der letzten Kreistagsitzung in Ansbach habe ich das Thema angesprochen. Der Landrat meinte dazu: "Der Ermessensspielraum wird voll ausgenutzt". Ich bin anderer Meinung!

Bitte teilen Sie mir Fälle mit, wo Sie den Eindruck haben, dass die Ausländerbehörden unnötig hart und willkürlich Anträge ablehnen und wo trotz Mithilfe und bestem Bemühen am Schluss die lapidare Aussage kommt: „Mithilfe bei der Identitätsklärung verweigert, Ablehnung.“ Ich kann dann zumindest versuchen, bei den entsprechenden Behörden nachzuhaken.


Im Dialog

©Foto: Manuel Schuller
©Foto: Manuel Schuller

Wirtschaft

Im ständigem Austausch mit den Unternehmer*innen in Bayern erfahre ich welche Fragen, Anregungen und Wünsche an die Politik gestellt werden und wie wir sie unterstützen können.

mehr dazu
©Foto: Andreas Gebert

Vor Ort

Wichtig ist mir mit vielen Menschen ins Gespräch zu kommen, mit ihnen zu diskutieren und von ihnen Anregungen für meine parlamentarische Arbeit im Landtag mitzunehmen.

mehr dazu
Martin Stümpfig in Freuchtwangen
© Foto: Wolf Kehrstephan

Region

Ich bin in Feuchtwangen, im Landkreis Ansbach aufgewachsen – hier bin ich verwurzelt, hier achte ich darauf, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Landtag vertreten sind .

mehr dazu

Das könnte Sie auch interessieren