Wasserkraft – Vorteile nutzen / Nachteile reduzieren

Derzeit gibt es eine sehr aufgeheizte Diskussion zum Thema Wasserkraft. Gleich zur Klarstellung: Die Wasserkraftanlagen werden weiterlaufen. Nur für kleine Anlagen unter 500 kW werden Änderungen diskutiert, falls sie aus dem EEG-Vergütungszeitraum herausfallen. In Bayern liefern die 4.250 Wasserkraftanlagen 15 Prozent des Stromverbrauchs. Die 3.900 kleinen Anlagen unter jeweils 500 kW produzieren 0,9 TWh, die 350 größeren Anlagen 12 bis 13 Terawattstunden. 

Für uns Grüne ist klar, dass wir keinen Neubau von Wasserkraftwerken wollen. Die Nachteile für die Fischfauna und die Gewässerökologie sind einfach sehr hoch. Den Bestand an Anlagen wollen wir allerdings erhalten und eine Modernisierung und ökologische Verbesserung vorantreiben. Eine Verbesserung aller Anlagen schreibt auch ohnehin das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor – und das WHG gilt für Anlagen im EEG und außerhalb. Angesichts der hohen Strompreise können Wasserkraftanlagen auch sehr gut außerhalb des EEG ihren Strom vermarkten. 

Wir setzen uns auf jeden Fall auf verschiedenen Ebenen stark dafür ein, dass im Osterpaket eine weitere EEG-Vergütung bei Nachrüstung und Modernisierung der Anlagen unter 500 kW möglich ist.

Der Vorteil der Wasserkraft liegt in der weitgehend ganzjährigen Nutzung und der Möglichkeit Schwankungen der Sonnen- und Windenergie ausgleichen. Die Wasserkraft ist in Bayern schon relativ stark genutzt. Die Ausbaupotenziale sind beschränkt und konkurrieren mit Natur- und Artenschutzinteressen. Eine stärkere Nutzung der Wasserkraft ist daher nahezu ausschließlich durch Modernisierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen möglich. Höchstens vereinzelt können geeignete bestehende Querbauwerke durch den Einbau von Wasserkraftwerken noch zur Energieerzeugung genutzt werden. Eine ökologische Verbesserung muss dabei sichergestellt werden.

Neue, fischfreundlichere Technologien sind zu erproben und die Nachrüstung von bestehenden Turbinen mit neuen Technologien muss erleichtert werden. Unverbaute Flussläufe sollen jedoch für die Wasserkraftnutzung grundsätzlich ausgeschlossen werden.

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